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Stephanie Koch | Rechtsanwältin (im Anstellungsverhältnis)

Rechtsanwältin

"Beratungsdienstleistung bedeutet für mich, mit ganzem Herzen der Sache zur dienen!"

Vita

… studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Nach Ableistung des Referendariats bei verschiedenen Stationen in Rheinland-Pfalz und Hessen, unter anderem an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie bei der BASF in Ludwigshafen (Schwerpunkt: Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht), ist Frau Koch seit dem 14.12.1998 als Rechtsanwältin tätig, seit Mai 2009 bei der Kanzlei FROMM. Frau Koch betreut im Haus schwerpunktmäßig das arbeitsrechtliche Dezernat, also insbesondere die Fragen zur Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Koppelung von Organstellung des Geschäftsführers und dessen Dienstvertrag sowie Themen der Vergütungsstruktur und der betrieblichen Altersversorgung. Sie hat erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht absolviert. Daneben steht Frau Koch als Beraterin für rechtliche Probleme aus dem allgemeinen Zivilrecht, insbesondere dem Werkvertragsrecht zur Verfügung. Frau Koch ist zudem Dozentin in den Meisterkursen der Handwerkskammer Koblenz im Bereich privates Baurecht (BGB).

DAV   DAV – Deutscher Anwaltsverein

Überstunden – Pauschale Abgeltung in Formularverträgen häufig unwirksam
(Rhein-Zeitung, 30.01.2013)

betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung: Arbeitsrechtliche Besonderheiten rechtzeitig berücksichtigen
(Vermögen & Steuern, 8/10, S. 27 f.)

Urteil zur gegenläufigen betrieblichen Übung – Stichwort Zahlung von Weihnachtsgeld
(Vermögen & Steuern, 11/09, S. 9)