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Gesellschaftsrecht

Es gibt viele gute Gründe, gesellschaftsrechtliche Expertise einzuholen, und zwar in allen Lebenslagen eines Unternehmers.

Bereits im Rahmen der Existenzgründung stellt sich die Frage nach der richtigen Unternehmensform. Dies wird gerade bei Existenzgründern vielfach unterschätzt, da die Rechtsform individuell und bestenfalls strategisch an die Zusammensetzung des Kreises der Unternehmer und auch auf den Unternehmensgegenstand selbst ausgerichtet werden muss. Hierbei spielen neben organisatorischen, bilanz- und publizitätsrechtlichen Themen insbesondere mögliche Haftungsgefahren (beispielsweise durch die Fehlerhaftigkeit von Produkten) und steuerrechtliche Erwägungen eine Rolle.

Die zur Verfügung stehenden Rechtsformen gliedern sich grundsätzlich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf. Während Personengesellschaften regelmäßig günstigere Gründungskosten aufweisen und nicht der Körperschaftsteuer unterliegen, dafür aber steuerlich transparent, eignen sich Kapitalgesellschaften aufgrund ihres Haftungsschirms hervorragend für risikoreichere Geschäfte und als (Konzern-)Obergesellschaften. Daneben findet sich bei der GmbH ein ausdifferenzierteres System der innergesellschaftlichen Willensbildung [Formen und Fristen für die Einladung von Gesellschafterversammlungen, Pflicht zum Vorgehen gegen Gesellschafterbeschlüsse mittels prozessrechtlicher Werkzeuge (Anfechtungs-)Klage etc.] das bei Personengesellschaften weniger formal reglementiert ist. Auch die Kompetenzverteilungen zwischen der Gesellschafterversammlung einerseits und dem gegebenenfalls nicht an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer andererseits ist grundsätzlich zu regeln. Formaler und deutlich komplexer wird es bei der Gründung und Verwaltung von Aktiengesellschaften auch im Mittelstand.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei FROMM besitzen jahrzehntelange Erfahrung bei der Unternehmensgründung und unterstützen gerne mit strategischem Input bei der Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder einer UG [Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)] nach dem  GmbHG oder bei der Errichtung von Personenhandelsgesellschaften nach dem HGB, wie der OHG (Offene Handelsgesellschaft), der KG (Kommanditgesellschaft) oder einer GmbH & Co. KG (Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplementärin), aber auch bei Gründung einer AG (Aktiengesellschaft).

Von herausragender Bedeutung ist zudem sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften das auf die Gesellschafter zugeschnittene Innenrecht. Gesellschaftsverträge „von der Stange“ mögen mannigfaltig (frei) verfügbar sein, jedoch zeigt sich erst im Falle des Konflikts, was das Papier tatsächlich wert ist, auf dem der Vertrag steht. Geschäftsführungsbefugnisse, Grundsätze für die Entscheidungsfindung in der Gesellschafterversammlung und Regelungen zum Ausscheiden aus der Gesellschaft seien nur beispielhaft aufgeführt. Dabei dient ein passend gestalteter Gesellschaftsvertrag nicht nur dazu, im Streitfall das gemeinsam geschaffene Gesellschaftsvermögen zu erhalten, sondern trägt durch klare Vorgaben auch zur Streitvermeidung bei, sei es gegenüber Mitgesellschaftern, deren Erben oder dem Finanzamt. Aufgrund der tiefen Erfahrung mit Gesellschafterstreitigkeiten, z.B. wegen Wettbewerbsverstößen, unlauteren Geschäftsführung, Abfindungsstreitigkeiten etc., verfügen die Rechtsanwälte der Kanzlei FROMM über flexible und präzise Gestaltungs- und Regelungsansätze.

Kommt es zu Gesellschafterstreitigkeiten, beispielsweise über die Unternehmensstrategie, Geschäftsführungsmaßnahmen oder die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei FROMM ihren Mandanten tatkräftig und mit der bestmöglichen Mischung aus juristischer Fachkenntnis und unternehmerischer Auffassungsgabe zur Seite. Hier heißt es nicht nur die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zu ziehen, sondern auch wirtschaftlich und zielorientiert im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zu verfahren.

Im Fokus der Kanzlei FROMM steht hierbei einerseits die Beratung von Gesellschaftern über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesellschafterversammlungen sowie die Begleitung und Vorbereitungen von Gesellschafterversammlungen sowie andererseits die Vertretung von Geschäftsführern gegenüber Gesellschaftern und vis-à-vis.

Sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschafter treten sicherer auf, wenn sie beispielsweise über die konkreten Befugnisse von Geschäftsführern, Gesellschaftern und Gesellschafterversammlung informiert sind und somit auch die Reichweite ihrer eigenen Handlungen – gegebenenfalls abgeleitet aus einer Geschäftsordnung – sowie die Kompetenz ihres Gegenübers einschätzen können.

Gesellschaftsrechtliche Fragen stellen sich jedoch nicht nur im Rahmen der Existenzgründung oder bei Streitigkeiten, sondern sind normale Folge einer organischen Gesellschaftsentwicklung. Gesellschaften wachsen in ihrem Unternehmenskonzept und in ihrer unternehmerischen Ausrichtung organisch, weshalb sowohl die Gesellschaftsverträge als auch die Gesellschaftsstrukturen immer wieder an die geänderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse anzupassen sind.

Die Kanzlei FROMM begleitet hierbei ihre Mandanten sowohl im Rahmen von  Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen als auch bei Umwandlungen und Umstrukturierungen, seien sie zur Neuausrichtung des Unternehmens oder aber auch zur Insolvenz- und Haftungsvermeidung gedacht, stets unter Einbindung steuerrechtlicher Implikationen.

Insbesondere im Rahmen der vorgenannten Sachverhalte (Umstrukturierung, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf sowie in der Sanierungsberatung) ist es erforderlich, das eigene Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt (im Englischsprachigen: „Due Diligence“) zu untersuchen. Die  Rechtsanwälte der  Kanzlei FROMM begleiten hierbei mit dem richtigen Augenmerk auf relevante Vertragsverhältnisse, unternehmerische Entscheidungen und in der Vergangenheit und in der Zukunft liegende Risiken, auch mit betriebswirtschaftlichem und bilanzrechtlichem Know-How.

Solche Risikobewertungen mit der gebotenen Sorgfalt sind jedoch nicht auf die vorgenannten Konstellationen beschränkt, sondern sollten unabhängig hiervon in regelmäßigen Zeiträumen durchgeführt werden, um einen objektiven Blick auf die eigene Unternehmensstruktur, Unternehmensführung und Unternehmensausrichtung zu erlangen.

Die Kanzlei FROMM bietet hierzu den Unternehmern und ihren Unternehmen insbesondere einen so genannten „Quick-Check“ an, der eine überblickweise Prüfung der rechtlichen Unternehmenslage (bspw. Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge, Anstellungsverträge, Dauerschuldverhältnisse, immaterielle Rechte und Schutzrechte) darstellt und in dessen Rahmen Handlungsoptionen und Handlungsgebote aufgezeigt werden.

Beschlussmängelrecht im Gesellschaftsrecht

Bislang gab es formal nur das Beschlussmängelrecht für Kapitalgesellschaften. Gesellschafterstreitigkeiten entzündeten und entzünden sich häufig an konkreten Beschlüssen, sei es, dass ein Geschäftsführer abberufen werden soll oder ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird; es

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