Dr. Gabriel Litzenberger | Rechtsanwalt (im Anstellungsverhältnis)
Rechtsanwalt
"Beratungsdienstleistung bedeutet für mich, gegenseitiges Vertrauen schaffen und gemeinsam Stärke beweisen!"
Vita
. . . ist bei der Kanzlei FROMM für Unternehmens- und Steuerrecht an den Standorten in Köln und Koblenz vorwiegend in nachfolgenden Bereichen tätig:
– | Gesellschaftsrecht (Gesellschaftsgründung, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterstreitigkeiten, Gesellschafterberatung, Geschäftsführerberatung) |
– | Allgemeines Wirtschaftsrecht (Existenzgründerberatung, allgemeines Vertragsrecht, Miet-und Pachtrecht) |
– | Wettbewerbsrecht (UWG, Abmahnung, einstweilige Verfügung, Leistungsschutz, unlauterer Wettbewerb) |
– | Gewerblicher Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht, Gestaltung von Softwareverträgen und Lizenzverträgen) |
– | Recht der neuen Medien (Internetrecht, IT-Recht, TMG, Persönlichkeitsschutz im Internet) |
Rechtsanwalt Dr. Gabriel J. Litzenberger absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten zu Kiel, Paris und Köln.
Im Rahmen seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Gesellschaftsrecht bei Prof. Dr. Hennrichs promovierte er im Gesellschaftsrecht zum Thema „Sanierungspflichten in der Krise der AG und GmbH“. Daneben war er für eine international tätige Anwaltskanzlei beschäftigt und begann seine langjährige Mitarbeit bei der Kanzlei FROMM.
Sein Referendariat absolvierte er beim Landgericht Köln, bei der deutschen Botschaft in Ottawa (Kanada) und der Kanzlei FROMM.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit betätigt sich Rechtsanwalt Dr. Litzenberger als Autor von Fachbeiträgen in der rechtswissenschaftlichen Forschung. Seine Veröffentlichungen in diversen Zeitschriften finden Widerklang in obergerichtlicher Rechtsprechung, juristischen Fachzeitschriften und namhaften Kommentierungen.
Weiterhin ist Rechtsanwalt Dr. Litzenberger als Dozent tätig und fördert die Lehre an der Hochschule Koblenz-RheinAhrCampus im Bereich des Wirtschaftsrechts sowie an der IST-Hochschule für Management im Fachbereich Medienrecht.
Rechtsanwalt Dr. Litzenberger ist Mitglied des Deutschen Anwaltverein e.V., des Kölner Anwaltverein e.V., der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (DAVIT), des Arbeitskreis EDV und Recht und der Wirtschaftsjunioren Köln e.V.
Lehraufträge
Lehrbeauftragter an der Hochschule Koblenz-RheinAhrCampus im Bereich Wirtschaftsrecht
Lehrbeauftragter an der IST-Hochschule für Management Düsseldorf im Bereich Medienrecht
Mitgliedschaften / Qualifikationen
Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (DAVIT)
Wirtschaftsjunioren Köln e.V.
Deutscher Anwaltverein
Kölner Anwaltsverein e.V.
Arbeitskreis EDV und Recht
Publikationen
Bücher
„Sanierungspflichten in der Krise von AG und GmbH“
(Peter Lang Internationaler Verlag für Wissenschaften, 2014)
Aufsätze
Ehebedingte Zuwendungen
(Dr. Andreas Fromm / Dr. Gabriel Litzenberger- DWS Verlag, Merkblatt08/2019 Nr. 1870)
Haftung des Motorenherstellers gegenüber Käufer eines Pkw mit Abgasmanipulationssoftware wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
(EWiR 2019, 431, gemeinsam mit RA Alexander Metzler)
„Keine Haftung des Verkäufers einer gebrauchten Immobilie trotz Fehlens einer erwartbaren Eigenschaft bei Vereinbarung eines allgemeinen Haftungsausschlusses“
(EWiR 2018, 687, gemeinsam mit RA Dr. Björn Karst)
„Geltung eines Gewährleistungsausschlusses bei ausdrücklicher Zusicherung der Rechtsmängelfreiheit der Kaufsache nur für Sachmängel“
(gemeinsam mit RA Dr. Björn Karst, EWiR 2017, S. 561)
„Das selbstständige Beweisverfahren in der Praxis“
(gemeinsam mit Dr. Christian Strieder – Juristische Arbeitsblätter – JA 2017, 374)
„Haftung des Verkäufers wegen Preismanipulatioin bei eBay-Auktion durch Bieten auf eigenes Angebot (Shill Bidding)“
(EWiR 2017, S. 141)
„Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer im Rahmen eines Nacherfüllungsverlangens die Kaufsache zur Überprüfung zu überlassen“
(EWiR 2016, S. 143)
„Wirksamkeit eines per Internetauktion geschlossenen Kaufvertrags trotz grobem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung („eBay“)“
(EWiR 2015, S. 179)
Beschlüsse zur nachträglichen Erhöhung der Geschäftsführervergütung – Eine Untersuchung zur (echten) Rückwirkung –
(GmbHR 2015, 72)
„Unwirksamkeit von Aufrechnungsverboten in Werklieferungsvertrags-/Kaufvertrags-AGB im unternehmerischen Verkehr“
(EWiR 2015, S. 15)
„Verstoß gegen Berichtspflichten bei der Ausnutzung genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss und fehlerhafte Entsprechenserklärungen zum DCGK – Die Deutsche Bank Hauptversammlung 2009“
(NZG 2011, S. 1019)
„Photovoltaik und Blockheizkraftwerke in der steuerrechtlichen Praxis“
(SteuK 2011, S. 452, zusammen mit Dr. Andreas Fromm)
„Zur Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen“
(NZG 2010, S. 854)