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Tausche Mond gegen Mercedes

Dass auch ein „schlechter“ Tausch ein Tausch bleibt, musste ein Berliner Gebrauchtwagenhändler vor kurzem leidvoll erfahren.

Der Gebrauchtwagenhändler hatte bei der Fastfoodkette mit dem goldenen „M“ einen Coupon gewonnen, der einen Kurztrip in den Weltraum gewährte. Es handelte sich hierbei um eine einstündige Reise mit 3,4-facher Schallgeschwindigkeit in rund 100 km Höhe.

Ob aus Höhenangst oder astronomischer Geschäftstätigkeit heraus ist unklar, aber der Gebrauchtwagenhändler tauschte diesen Coupon mit einer Magdeburger KFZ-Meisterin.

Als Gegenleistung ließ er sich von ihr jedenfalls einen 7 Jahre alten Mercedes ML 500 mit rund 80.000 km Laufleistung übereignen.

Im Nachgang dürfte dem Gebrauchtwagenhändler klar geworden sein, dass der vorbenannte Mercedes dem Weltraumflug, den das Landgericht Magdeburg mit einem Streitwert von 80.000 EUR bewertete, wertmäßig wohl nicht entsprach. Vor Gericht machte er geltend, es seien zusätzlich ein 5er BMW, ein Seat Leon sowie Alufelgen im Wert von 20.000 EUR zum Tausch vereinbart worden und warf der KFZ-Meisterin Betrug vor.

Weil die KFZ-Meisterin jedoch geschäftlich weder Alufelgen noch fahrbereite werthaltige Wagen anbot und darüber hinaus der Gebrauchtwagenhändler seine Behauptungen nicht durch Beweise belegen konnte, sah das Gericht die Klage als unbegründet an und wies sie ab.

Nunmehr darf die KFZ-Meisterin „zum Mond“ fliegen und die erste deutsche Frau im All werden, während der Gebrauchtwagenhändler in seinem alten Mercedes am Boden verbleiben muss.

Nach alledem:

  1. Es kann sich durchaus lohnen nach Höherem zu streben, anstatt stets auf dem Boden der Tatsachen bleiben zu wollen.
  2. Selbst wenn die Vereinbarung so wie vom Gebrauchtwagenhändler behauptet getroffen wurde, muss er sich doch – insbesondere als Geschäftsmann – den Vorwurf machen lassen, unbedacht vorgegangen zu sein. Wer Recht hat, bekommt vor Gericht regelmäßig nur Recht, wenn er seine Behauptungen belegen kann. Deshalb sollten Vereinbarungen stets schriftlich oder mindestens unter Zeugenhinzuziehung erfolgen. Da die Herzen der Menschen bekanntlich wechselhaft sind und Erinnerungen schnell getrübt sein können, empfehlen wir letzteres jedoch nur unter Hinzuziehung von „treuen Seelen“.
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