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Erbrecht

Unsere Experten auf dem Gebiet des Erbrechts stehen Ihnen gerne sowohl beratend als auch begleitend zur Verfügung.

Es beginnt mit dem gerade im unternehmerischen Bereich essentiell wichtigem Themengebiet der Testamentsgestaltung sei es in der Form eines Unternehmertestaments oder auch in Form eines Spezialtestaments (zum Beispiel Behindertentestament) und erstreckt sich über die Bereiche wie Pflichtteilsrechte, Vermächtnisansprüche, Testamentsvollstreckung, komplexe Nachlassverwaltung oder dem Erbvertragsrecht bis hin zu allen sonstigen Themen denen erbrechtliche Konstellationen zu Grunde liegen.

Da Erbrecht vielfach auch mit gerichtlichen Streitigkeiten einhergeht, ist es für unsere Experten selbstverständlich, auch forensische Erfahrungen in Erbauseinandersetzungen vorzuweisen, egal ob Sie als Anspruchsteller oder zur Abwehr von Ansprüchen vertreten werden wollen. So begleiten wir Sie kompetent in zivilrechtlichen Verfahren vor allen bundesdeutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte zur Durchsetzung streitiger Ansprüche, wenn es keine Alternativen zur Streitvermeidung gibt, etwa in Form einer außergerichtlichen Einigung der Parteien.

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