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Miet- und Pachtrecht

Das Miet- und Pachtrecht stellt eine weitere Disziplin dar, die die Kanzlei FROMM über viele Jahre schon in Beratung von Immobilienunternehmungen, aber auch bei der Begründung von Immobilienfonds, aber auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge und Absicherung der Unternehmensübergeber begleitet. Die Disziplin ist auf Grund ihrer regelmäßig hohen Sachwerte und langfristigen Bindungen von wirtschaftlich erheblicher Bedeutung, weswegen auch hier ohne qualifizierte Beratung schnell weitreichende Fehler gemacht werden können. Die Kanzlei FROMM berät bei der Gestaltung eines (gewerblichen) Miet- oder Pachtvertrages unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Vermieters oder Mieters. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages und die Dimensionierung des Mietentgeltes sind ebenso Gegenstand der Beratung, wie die Beachtung von formellen Hürden im Mietrecht, wie beispielsweise die Schriftform oder die Beschränkung durch die Anwendung des ABG–Rechts sowie steuerrechtliche Implikationen.

Soll die Immobilie Teil der eigenen Altersversorgung werden, so ist zudem auf mögliche steuerliche Konsequenzen aus der Zeit vor Abgabe des Unternehmens an den Unternehmensnachfolger und vor Umstrukturierung zu achten. Die Umstrukturierung selbst sowie die steuerlichen Risiken (auch GrEStG) begleitet die Kanzlei FROMM ebenso, wie umsatzsteuerliche Gestaltungansätze bei teils steuerpflichtigen und teils steuerfreien Vermietungseinheiten.

Ein weiterer kritischer Punkt stellt die Beendigung des Miet- bzw. Pachtvertrages dar, da dieser Zeitpunkt häufig zu nicht unerheblichem und weitreichendem Streit führen kann. Hier unterstützt die Kanzlei FROMM mit ihren Beratern den Unternehmer vor unberechtigten Angriffen und setzt Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Auch in der Insolvenznähe erhält das Miet- und Pachtrecht eine spezifische Ausformung, da die Sachüberlassung an das kriselnde Unternehmen nicht nur aus anfechtungsrechtlicher Sicht im Fokus des Insolvenzverwalters steht, sondern darüber hinaus auch gegenüber schlichter Kapitalhingabe Vorteile für den immobilienhaltenden Gesellschafter haben kann.

Schließlich verfügt die Kanzlei FROMM aufgrund der steuerlichen Expertise auch über die notwendige Kompetenz, bestehende Miet- und Pachtverträge gegenüber der Finanzverwaltung steuerrechtlich durchzusetzen. Durch geeignete Vertragsklauseln lassen sich hier die Ziele des Vermieters und Mieters auch steuerfest ausgestalten.

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