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Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale ist steuerbar, so das FG Münster, das die Energiepreispauschale zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zählt. Es handelt sich dabei um die Zahlungen eines Arbeitgebers an seine Mitarbeiter i.H.v. 300,00 EUR insgesamt, die (im

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