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45 – jähriges Berufsjubiläum – ein Grund zum Feiern

Nachhaltigkeit ist mehr als nur eine Floskel: wer konsequent und über einen langen Zeitraum aktiv ist und dabei sein Umfeld konstruktiv und dynamisch weiterentwickelt, und dies in Verantwortung für sich und sein Umfeld, für die eigene und für die Nachfolgegeneration und schließlich für die Tradition und für die Zukunft tut, der handelt aus unserer Sicht nachhaltig. Das ist unser Anspruch an uns selbst im Hause FROMM. Schön, wenn man dann auch noch für sein Schaffenswerk gewürdigt wird:

Am 06. Januar 2023 hat Herr Dr. Rüdiger Fromm, Gründer der FROMM – Kanzlei für Unternehmens- und Steuerrecht, sein 45. Berufsjubiläum begangen, zu dem nicht nur der Präsident der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Herr JR Gerhard Leverkinck, sondern auch der Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, Herr Staatsminister Herbert Mertin, gratulierten. Zugleich wurde Herrn Dr. Rüdiger Fromm vom Staatsminister der Dank und die Anerkennung für seine jahrzehntelange Tätigkeit als Prüfer in der Prüfungsabteilung II des Landesprüfungsamtes für Juristen (Assessor-Examen) bei dem Ministerium der Justiz ausgesprochen.

Gerade die Aus- und Weiterbildung waren seit jeher und sind auch heute noch für die Kanzlei FROMM von hoher Bedeutung, so dass es nicht verwundert, dass auch diese Ausprägung der Nachhaltigkeit von den beiden Junioren und heutigen Partner-Geschäftsführern, den Herren Dr. Michael Fromm und Dr. Andreas Fromm, ebenso seit vielen Jahren aktiv gelebt wird. Beide profitierten von dem Aus- und Weiterbildungssystem in Rheinland-Pfalz und sind daher seit vielen Jahren immer wieder für das Landesprüfungsamt für Juristen Prüfer im 2. Staatsexamen; Dr. Andreas Fromm ist zudem für das Landesprüfungsamt für Juristen Ausbilder zum Thema „Bilanzierung und Buchführung für Juristen“.

Die Anerkennung dieses Einsatzes bedeutet uns viel.

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