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Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz ist in der heutigen Zeit ein „Muss“ gerade im unternehmerischen Bereich. Jeder Unternehmer tut gut daran, sein geistiges Know-How, seine Ideen und seine Visionen vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen. Das ist nicht immer einfach, jedoch sieht das (auch internationale) Recht verschiedene Möglichkeiten des Schutzes geistigen Eigentums vor: Zu erwähnen sind hierbei insbesondere Patent- und Gebrauchsmusterrechte sowie der Marken- und Designschutz. Nicht zu vergessen ist freilich auch das Urheberrecht, welchem im Zeitalter der Digitalisierung besondere Bedeutung zukommt. Als weiteren Schutzmechanismus zu erwähnen ist auch das Wettbewerbsrecht, mittels dessen Hilfe unlauteres Verhalten im Markt verhindert werden kann.

Das Spektrum der Tätigkeiten unserer Rechtsanwälte reicht insoweit von der Anmeldung von Schutzrechten, etwa von Marken, der Absicherung von geschäftlichen Bezeichnungen und bestimmten Designs über die Beratung zur Optimierung von (auch eingetragenen) Schutzrechten bis hin zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem sonstigen Know-How-Schutz. In urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und markenrechtlicher Hinsicht vertreten die Rechtsanwälte unserer Kanzlei den Mandanten auch in Rechtsstreitigkeiten vor den bundesdeutschen Zivilgerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte), etwa zur Durchsetzung von Schutzrechten oder – soweit man Opfer eines (unberechtigten) Schutzrechtsangriff ist – auch zur Abwehr von etwaigen Ansprüchen.

So begleiten wir Mandanten beispielsweise in urheberrechtlichen und markenrechtlichen Streitigkeiten: Der Schutz des Rechts an einer Datenbank eines Unternehmens, die in langjähriger Arbeit mit hohem Investitionsaufwand zusammengestellt worden ist und die von einem Mitbewerber ,,abgekupfert“ wurde, zählt ebenso zu unserem Leistungsspektrum wie die Verfolgung der Verletzung eingetragener Marken, die im Rahmen eines betrügerisch aufgebauten Absatzsystems ohne Zustimmung des Markeninhabers verwendet worden sind. Aber auch weniger spektakuläre Fälle, wie beispielsweise die schlichte Abwehr von einfach gelagerten kennzeichenrechtlichen oder bildrechtlichen Ansprüchen werden von unseren Rechtsanwälten gerne für die Mandanten übernommen.

Soweit es um technische Angelegenheiten geht, in denen Beratung erforderlich ist, verfügen wir zugleich über ein Netzwerk von ausgewiesenen Spezialisten im Patent- und Gebrauchsmusterrecht, auf die wir im Rahmen unserer ganzheitlichen Betreuung der Mandantschaft bei Bedarf zurückgreifen können.

Diese können uns jederzeit auch bei der zivilprozessualen Durchsetzung etwaiger Verletzungsansprüche bzw. der Abwehr solcher Ansprüche von der technischen Seite aus unterstützen.

Herr Dr. Michael Fromm ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz, was den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet voraussetzt. Gemeinsam mit seinem Kollegen Dr. Gabriel Litzenberger ist er darüber hinaus Lehrbeauftragter an der IST Hochschule in Düsseldorf, an der im Zuge einer Medienrechtsvorlesung auch und insbesondere über das Thema „gewerblicher Rechtschutz“ referiert wird. Unterstützt wird der gewerbliche Rechtsschutz auch durch Herrn Kollegen Dr. Klickermann, der gerade im Urheber- und Medienrecht als Fachanwalt seine Expertise einbringt.

Die praktische Anwendung des Rechts wird in unserer Anwaltskanzlei stets auch unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Aspekte gelebt. Das kommt unseren Mandanten bei der Vielfalt der – auch differierenden – instanz- und obergerichtlichen Rechtsprechung zugute, deren endgültige Linie oft erst vom Bundesgerichtshof oder vom Europäischen Gerichtshof festgelegt wird. Die Besinnung auf die dogmatischen Wurzeln des Gewerblichen Rechtsschutzes hilft in vielen Fällen weiter, die Rechte des Mandanten optimal zu vertreten.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Unsere Experten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes stehen Ihnen gerne gestaltend, aber auch forensisch zur Verfügung, zum Schutz Ihrer Ideen und Entwicklungen, zur Abwehr unberechtigter Angriffe gegen Sie und Ihr Unternehmen, aber auch zur nachhaltigen Verbesserung Ihrer (werblichen) Präsenz am Markt.

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