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Sanierung/Turn Around und Insolvenzrecht

Mit dem erfolgreichen Bestehen der schriftlichen Prüfungen der Fachanwaltsausbildung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht (theoretischer Teil ohne Qualifizierung zum Fachanwalt) und aufgrund langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen in der Restrukturierungs- oder Turn-around-Phase, steht die Kanzlei FROMM dem Mittelständler auch bei der Insolvenzvermeidung durch konsequente Restrukturierung kompetent zur Seite. Diese umfasst bereits die Erkenntnis der Krise in den verschiedenen Phasen, von der wie auch immer gearteten operativen Krise über die Ertragskrise hin zur Liquiditätskrise. Im Fokus stehen insbesondere rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Kompetenzen der Kanzlei FROMM, auf die der Mittelständler in der Krise nicht verzichten kann.

So unterstützt die Kanzlei FROMM den Mittelständler bei der Erkenntnis der Krise, bei der Fragestellung zur Insolvenzreife (Überschuldung, Fortführungsproknose, Zahlunsgunfähigkeit, Liquiditätsbilanz), wobei selbstverständlich die verschiedensten Erfahrungsquellen, wie zum Beispiel die Rechtsprechung des BGH, aber auch Anweisungen und Standards des IDW (zum Beispiel IDW S. 6, IDW S 11) in die Überlegungen eingebunden werden.

Gerade die Finanzierungsseite steht im Fokus der Beratung, weswegen auch die Begleitung von Finanzierungen, die Unterstützung in Bankenpools und die Finanzierung seitens der Gesellschafter seit Jahren einen Schwerpunkt der Beratung in diesem Bereich bilden. Hierbei sind nicht zuletzt die steuerrechtlichen Auswirkungen der Krise, wie zum Beispiel der Verlust des Darlehens im Unternehmen oder der Verlustuntergang bei Einstieg eines Investors gem. § 8 c KStG und mögliche Vermeidungsstrategien Rüstzeug, dass die Rechtsanwälte der Kanzlei FROMM dem Mittelständler bieten können. Auch die richtige Ausformulierung von Patronatserklärungen oder Rangrücktrittsvereinbarungen zur Vermeidung der Insolvenzreife gehören zu den Werkzeugen, mit denen die Kanzlei FROMM zur Seite steht.

In diesen Kontext gehört sicherlich auch die Notwendigkeit, den Unternehmer und die Familie im Rahmen von Asset-Protection-Maßnahmen, also Maßnahmen zum Schutz des privaten Vermögens, optimal zu begleiten und hier Strukturen anzulegen, die nachhaltig das Vermögen vor einer Ausstrahlung der Krise auch in den privaten Bereich schützen. Hier müssen insbesondere insolvenzrechtliche und anfechtungsrechtliche Themen, aber auch strafrechtliche Aspekte der Gläubigerbenachteiligung und Schuldnerbegünstigung in den Blick genommen werden.

Im Fokus stehen auch mögliche Pensionszusagen zugunsten des Geschäftsführers, die in der Insolvenz – aber auch im Rahmen des Unternehmenserkaufs oder der Unternehmensnachfolgeberatung – zu gewaltigen Problemen führen können, sodass die Beratung zu gleich auch den Fokus auf eine insolvenzfeste Absicherung der Pensionszusage legt, solange dies noch möglich ist.

In die Überlegung fließen stets auch strategische Momente ein, wie das Insolvenzverfahren, sollte es nicht vermeidbar sein, wirken würde, sodass auch vorausschauend Maßnahmen getroffen werden können, die eine nicht vermeidbare Insolvenz zumindest kontrolliert und optimiert werden lässt, was nicht zuletzt die Chance beinhaltet, gestärkt aus der unvermeidbaren Insolvenz hervorzugehen und Vermögen für die Familie und für einen Neuanfang geschützt zu haben.

Die Beratung des Geschäftsführers hat eine besondere Bedeutung, da er in der Regel der Leidtragende ist, in der Grauzone zwischen Krise und Insolvenz die richtigen Entscheidungen zu treffen, ohne in die persönliche Haftung – seitens des Insolvenzverwalters oder aber der Gesellschaft – zu geraten.

Hier setzt die Kanzlei mit dogmatischem und praktischem Know-How an, um den Geschäftsführer vor den Folgen einer Insolvenzverschleppung und anderen Haftungstatbeständen des insolvenznahen Rechts zu bewahren.

Auf Gläubigerseite helfen die Erfahrungen der Kanzlei FROMM von der insolvenzrechtlichen Praxis, den Gläubigern eines Insolvenzschuldners schon in der Krisenphase wertvolle Empfehlungen zum eigenen Verhalten zu geben, damit nicht in der Insolvenz des Schuldners aufgrund der insolvenzrechtlichen Werkzeuge, die der Insolvenzverwalter einsetzen wird, die Folgen der Insolvenz durch zum Beispiel Anfechtungsprozesse oder anderweitige Rückgriffsrechte ein Risiko für den Gläubiger wird.

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