DSGVO für mittelständische Unternehmen
Vortragsreihe FROMM – Kanzlei für Unternehmens- und Steuerrecht
Noch am 17. Mai 2018, und damit knapp eine Woche vor Inkrafttreten der DSGVO, veröffentlichte der Branchenverband der digitalen Wirtschaft BITKOM eine repräsentative Umfrage, wonach gerade mal jedes dritte Unternehmen die neuen Regelungen des Datenschutzrechts nach eigenen Angaben größtenteils, und ebenso viele aber lediglich teilweise umgesetzt hatten.
Auch heute, knapp 120 Tage nach dem Inkrafttreten, stehen viele Unternehmen noch mitten im Umsetzungsprozess. Gerade für die mittelständische Wirtschaft sind damit hohe Herausforderungen verbunden, die sich aus dem (gefühlt) unüberschaubaren Regelwerk und dem personellen, finanziellen und organisatorischen Aufwand ergeben. Die mit den Änderungen einhergehende Rechtsunsicherheit aufgrund zahlreicher neuer Vorgaben, die erst durch die Rechtsprechung zu konkretisieren sein werden, tut ihr übriges, um gerade den Mittelstand vor viele Fragen zu stellen.
Dabei ist in Zeiten, in denen Daten als das neue Erdöl gehandelt werden, und Begriffe wie Big Data und maschinelles Lernen sich in aller Munde befinden, die Entwicklung eines detaillierten und ausgeklügelten Datenschutzkonzeptes nicht nur eine bloße Vorsichtsmaßnahme gegen Bußgelder: Vielmehr ist Datenschutz ein Asset, ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal, das man sich gerne und stolz auf die Fahnen schreiben darf!
In der täglichen Beratungspraxis begegnen uns regelmäßig Fragestellungen nicht nur zu den Auswirkungen der DSGVO auf das Direkt-Marketing und die Nutzung von Social Media, so etwa Facebook-Fanpages, sondern auch zum richtigen Umgang mit Beschäftigten- und Kundendaten, der bereits mit Eingang einer Bewerbung beginnt. Neben Anfragen zur Erstellung einer rechtskonformen Datenschutzerklärung stellen sich daneben auch immer wieder Fragen in Bezug auf die praxisgerechte Einholung einer Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, ebenso wie die Umsetzung der gesteigerten Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit. Nicht zuletzt ist bei der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, etwa bei der Auftragsabwicklung, aber auch beim Betrieb der eigenen Unternehmenswebseite, daran zu denken, dass häufig eine Auftragsverarbeitung vorliegt, die besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung trägt.
Gerne möchten wir unsere Expertise in diesem Bereich mit Ihnen teilen und laden Sie ein zu unserer 5-teiligen Vortragsreihe, die am 08. November 2018, 18.00 Uhr ihren Anfang nimmt. In den Räumlichkeiten unserer Kanzlei – August-Thyssen-Straße 27, 56070 Koblenz – erwarten Sie zum übergreifenden Thema „Datenschutz in mittelständischen Unternehmen“ Kurzvorträge unserer auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwälte mit anschließendem Get-Together in geselliger Runde. Am ersten Abend informieren wir Sie über folgende Themen:
Datenschutzrechtliche Selbstbestimmung durch Einwilligung, Datenschutz im Arbeitsverhältnis und Datenverarbeitung in der Kundenbetreuung.
Wir freuen uns, wenn Sie im Rahmen Ihrer Anmeldung auch eigene Fragen vorab einreichen, die wir dann – soweit möglich – am Abend bespreche können. Details zu den Folgeveranstaltungen am 21.02.2019, 28.03.2019, 09.05.2019 und 12.06.2019 folgen!