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Dr. Michael Fromm | Partner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz

Beratungsdienstleistung bedeutet für mich, dem Mandanten als Unternehmer zur Seite zu stehen!

Vita

… ist als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei FROMM an den Standorten Koblenz und Köln tätig. Seine Schwerpunkte betreffen die wirtschaftsrechtliche Beratung und Gestaltung, insbesondere bezogen auf das Gesellschaftsrecht in der tiefgründigen Kombination mit dem Steuerrecht und dem (privaten) Erbrecht. Einen besonderen Schwerpunkt bildet daher die Gestaltung und Umsetzung von auch komplexen Unternehmensnachfolgen. Die Bereiche des Steuer- und Gesellschaftsrechts werden von ihm darüber hinaus in allen unternehmensrelevanten Belangen abgedeckt, sei es in der Gestaltung, Beratung, streitigen Vertretung der Mandantschaft, aber auch in Form der Begleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren bis hin zu der Vertretung von Sachverhalten vor den Land- und Oberlandesgerichten oder  den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof. Daneben verantwortet Dr. Michael Fromm den Tätigkeitsbereich Wettbewerbsrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Recht der neuen Medien. Er hat die Qualifikation zum Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Dr. Fromm absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Dijon (F). Seine Referendarzeit verbrachte er mehrere Monate in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie im Präsidentensenat beim Oberlandesgericht Koblenz. Für seine Promotion im Medienrecht bei Prof. Dr. Dieter Dörr erhielt er höchste Auszeichnung durch den medienrechtlichen Preis der Dr. Feldbausch-Stiftung für Rundfunkrecht und Rundfunkökonomie. Seit 1999 ist Dr. Fromm Rechtsanwalt, seit 2001 ist er Partner in der Kanzlei FROMM.

Er ist Lehrbeauftragter der Hamburg Media School sowie der EIA – Europäische Immobilien Akademie eV. Außerdem ist er Rechtsexperte des IVD – Immobilienverband Deutschland, Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen, West eV. für die Gebiete Steuer- und Nachfolgerecht. Herr Dr. Fromm ist schließlich Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen für das Landesjustizprüfungsamt Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus war er bis März 2021 Mitglied im Fachausschuss „Urheberrecht“ der Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Zahlreiche Publikationen und Vorträge zu gesellschafts- und steuerrechtlichen Themen, darunter beispielsweise zum Thema der Unternehmensnachfolge oder der vorausschauenden Testamentsgestaltung, sowie auch zum gewerblichen Rechtsschutz mit dem aktuellen Schwerpunkt einer rechtssicheren Handhabung von online-Vorgängen, runden seine Expertise ab. Viel beachtet im Mittelstand ist in diesem Sinne beispielsweise der Praxisleitfaden „Die richtige Unternehmernachfolge im Mittelstand“, der mittlerweile in 4. Auflage erschienen ist. Dr. Michael Fromm spricht Deutsch, Englisch und Französisch.

HMS – Hamburg Media School

EIA – Europäische Immobilien Akademie eV

IVD – Immobilienverband Deutschland, Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen, West eV

DAV   Deutscher Anwaltsverein

SQ-Klein    Der Mittelstand – BVMW e.V.

Wirtschaftsjunioren Mittelrhein

Fachausschuss „Urheberrecht“ der Rechtsanwaltskammer Koblenz

DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Bücher

Die richtige Unternehmernachfolge im Mittelstand
(6. überarbeitete Auflage, BBE media Verlag 2017)

Öffentlich-rechtlicher Programmauftrag und Rundfunkföderalismus
(Nomos-Verlag, 1999)

Programmvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch funktionsgerechte Finanzausstattung
(Nomos-Verlag, 1998, Mitautor)

 

Aufsätze

Gewerblicher Grundstückshandel – kein Pardon für private Veräußerungen
(Finanzen & Steuern, 03/13, S. 6)

Einschneidende Negativfolgen: Das Gesetz ist einfach miserabel
(Vermögen &  Steuern, 9/12, S. 36 f.)

Vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen
(Vermögen &  Steuern, 6/11, S. 24)

Erbschaftsteuer vermeiden in der Immobiliengesellschaft
(Vermögen &  Steuern, 5/11, S. 41)

Wirtschaftsrecht
(BIZZiety, 1/2009, S. 36 f.)

Unternehmensnachfolgplanung – Wertsicherung als vorrangiges Ziel
(Vermögen &  Steuern, 06/09, S. 24 ff.)

Alea iacta sunt?  – Die Erbschaftsteuerreform umsetzen
(Vermögen &  Steuern, 12/08, S. 42 f.)

Vorsorge per Versicherung sollte auch steuertechnisch stimmen
(Vermögen & Steuern 7/08, S. 24/45.)

Auch kleinere Vermögen nachhaltig gezielten Stiftungszwecken widmen
(Vermögen & Steuern 6/2007, S. 22 ff.)

Zur Besteuerung des Erwerbs einer nicht fälligen Kapitallebensversicherung von Todes wegen
(DStR 47/2005, S. 1969)

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Werbungskosten
Beratungsempfehlung – Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens jetzt sicherstellen
(Vermögen & Steuern 12/2005, S. 9)

Ende der 2/3-Bewertung von 5/7er Kapitallebensversicherungen?
(Deutsches Steuerrecht 35/2005, S. 1465 ff.)

Rechtsfolgen der Unternehmensübertragung: Gesellschaftsform entscheidet über richtige Nachfolgeklausel
(Vermögen & Steuern 10/2003, S. 30)

Vergleichende Werbung – Kleiner Schritt vom Triumphator zum Opfer
(Einzelhandelsberater, Heft 12/99, S. 32)

Rausverkauf als zulässiger Räumungsverkauf?
(Einzelhandelsberater, Heft 10/99, S. 38)

Rechtliche Aspekte des Jahr 2000-Problems
(Einzelhandelsberater, Heft 9/99, S. 30)

Ein zusätzlicher Kick? – Überblick über Werbemethoden
(Buchmarkt 99, S. 167)

Programmauftrag eines funktionierenden öffentlich- rechtlichen Rundfunks
(epd-medien, 1999)

Rückenteignungen zweckverfehlter Grundstücksenteignungen in der ehemaligen DDR 
(NJW-DtZ 94, S. 207)