Die Kanzlei FROMM berät regelmäßig auch mittelständische Mandanten und Privatiers im Bereich des Immobilienrechtes, dort insbesondere in den Schnittstellenbereichen zwischen Immobilientransaktion, Erwerbsstrukturierung und steuerrechtlichen Implikationen. Denn auch die Immobilie ist in ihrer Komplexität eine Angelegenheit, die spezialisierten Rat benötigt.
So werden bei etwaigen Immobilientransaktionen im Vorfeld durch Risikoanalysen (due diligence) die Risiken und die Chancen einer Immobilie analysiert, nicht zuletzt mit Blick auf die Ertragssituation der Immobilie, deren Substanz und einer möglichen Finanzierbarkeit des Erwerbs, weswegen auch finanzierungsrechtliche Aspekte regelmäßig in die Beratung einfließen, nicht selten begleitet ivn unseren Finanzierungsexperten der FROMM-Corporate Finance GmbH & CO.KG.
Zudem werden steuerrechtliche Spezifika in das Beratungsmandat eingepflegt, wie grunderwerbsteuerliche Optimierungen, umsatzsteuerliche Besonderheiten und ertragsteuerliche Effekte, wie zum Beispiel die Problematik anschaffungsnaher Herstellungskosten oder die Allokation des Kaufpreises.
Auf Erwerberseite werden Immobilienstrukturen durch die Kanzlei FROMM beraten, wobei hier die gesellschaftsrechtliche Kompetenz dem Mandanten die Möglichkeit verschafft, auch Immobilienfondsstrukturen auszurichten.
Aufgrund der bereits langjährigen Ausbildungen in den Bereichen „Immobilie und Steuern“ und „gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte von Fonds“ verfügt die Kanzlei FROMM über vertiefte Expertise im Bereich des Immobilienrechts.