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Vermögensteuer – Allheilmittel zur Schuldenbewältigung aus Corona und zugleich zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit?

SPD, Grüne und Linke (sowieso) glauben zu wissen, dass die Herstellung der Steuergerechtigkeit – gerade jetzt nach der hohen Verschuldung durch Corona – verlange, Besserverdienende (wer immer das sei) stärker zur Ertragsteuer heranzuziehen als „Normalverdiener“. Ein nahezu widerspruchsfreies Narrativ dazu ist die Wiedereinführung der Vermögensteuer, denn sie trifft ja nur „Reiche“! Und da die politischen Parteien (gerade die erwähnten) glauben, großzügig und staatsmännisch zu denken, soll den sogenannten „Reichen“ 1 Million von der Vermögensteuer verschontes Vermögen verbleiben, Vermögen erst darüber hinaus mit 1 % Prozent, (ab Milliardenvermögen mit 2 %) belastet werden. Hierbei verweisen diese Steuertechniker gerne auf die Schweiz, die ja auch die Vermögensteuer kenne (dass das Schweizer Ertragsteuerrecht aber gerade keine Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne kennt, wie das deutsche Ertragsteuerrecht, bleibt einfach außer Betracht!)!

Aber man muss sich einmal die Wirkung der Vermögensteuer (nicht nur im internationalen Steuervergleich, sondern in der nationalen Ertragsbelastungsbilanz) vergegenwärtigen:

Ich unterstelle, dass ein Unternehmen in Rechtsform der Kapitalgesellschaft hier in Deutschland einen Wert von 20 Millionen habe. Im familiengeführten Mittelstand gibt es eine hohe Fülle solch wertiger Unternehmen, so dass man leicht versucht sein könnte zu glauben, 1 % hierauf seien doch nur 200 TEUR, die locker verkraftbar sein müssten.

Bedenkt man, dass ein Unternehmen eine Rentabilität, wenn es „vernünftig“ läuft, von 5 % seines Vermögenswertes jährlich an Ertrag erzielt, hätte unser Beispielsunternehmen einen Jahresertrag von 1 Million EUR, der mit 30 % Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet würde. Es fielen also 300 TEUR an Ertragsteuern an.

Wenn aber daneben noch eine Vermögensteuer von 1 % auf die Vermögenssubstanz des Unternehmens anfällt, erhöht sich die Ertragsteuerbelastung – als welche auch die Vermögensteuer gilt – auf 500 TEUR: Mithin wird die Hälfte des Gesamtertrages, der gerade von dem Unternehmen benötigt wird, um seine Zukunft zu bewältigen, zu wachsen und damit zu einer Verbesserung des bundesdeutschen Bruttosozialproduktes beizutragen, weggesteuert! Deutschland rangiert doch schon jetzt in der Ertragsteuerbelastung (ohne Vermögensteuer) oberhalb der ausländischen Konkurrenz, die zwischen 20 % und 30 % an Ertragsteuern auf Unternehmensgewinne einfordert:

Wir lägen aber bei 50 %, und damit außerhalb einer im Steuerwettbewerb der Länder geeigneten Größenordnung! Selbst die USA, die jetzt die Trump‘sche Ertragsteuerreform rückgängig machen wollen und wieder Unternehmensgewinne statt mit 21,9 % mit knapp 28 % zu besteuern beabsichtigen, liegen weit unter jener steuerlichen Belastungsmarke, wenn die Vermögensteuer wirklich käme! Im Steuerwettbewerb würde die Bundesrepublik weltweit verlieren! Hierzu käme im Übrigen die Kapitalertragsteuerbelastung auf ausgeschüttete Gewinne von zusätzlich 26 % (inkl. Soli für „Reiche“), so dass Gewinne mit 63 % Ertragsteuern belegt wären: Die effektive OECD-Durchschnittssteuerbelastung liegt dagegen bei knapp 35 %. Der deutsche Standort wäre „konkurrenzlos übersteuert“!

Es ist deshalb höchster Anlass, vor einer solchen populistischen Steuervermehrung durch die Vermögensteuer, um Schulden der Bundesrepublik leichter, besser und wohlverträglich für die Unternehmenslandschaft abzubauen, zu warnen! Das Gegenteil wird der Fall sein! Das populistische Geschwätz einer Vermögensteuer-Belastung zugunsten der „ärmeren“ Steuerpflichtigen erweist sich als Fata Morgana! Die wurde schon manchem zum Verhängnis!

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