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Verbesserung des Altersruhegeldes durch Verkauf des Wohnhauses gegen Rentenleistung

Viele Rentner (und Rentnerhaushalte) verfügen im Alter über mehr oder minder große Rentenzuflüsse, von denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten. Wenn sie Glück haben, haben sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, die sie bewohnen, so dass sie keine Mietkostenbelastungen zu tragen haben.

Die selbst bewohnten Wohnungen ersparen zwar Mietaufwendungen an Dritte, bringen aber keinen Ertrag!

Eine mögliche Verbesserung der Rente kann jedoch dadurch erreicht werden, dass z.B. die eigene Wohnung (Eigentumswohnung) oder das eigene Haus gegen Rentenleistung an einen Dritten, (etwa darauf spezialisierte Erwerber) unter Vorbehalt des Wohnrechtes auf Lebenszeit verkauft wird, wobei dann ein Barbetrag sofort fließen kann, der die Lebensumstände des Rentners oder des Rentnerehepaares verbessern wird, ohne dass sie ihre Wohnung verlassen oder aufgeben müssten, wozu altgewordene Rentner oftmals weder in der Lage noch willig sind.

Es gibt verschiedene Stiftungen und gemeinnützige Organisationen, die in solchen Fällen mit veräußerungswilligen Wohnungs- oder Hauseigentümern entsprechende Rentenverträge zum Erwerb des Hauses gegen Leibrente abzuschließen bereit sind, wodurch den Eheleuten, dem Rentnerehepaar, erspart wird, sein „altes Domizil“ zu verlassen und noch in den letzten Lebensjahren in eine neue Umgebung umziehen zu müssen. Zugleich können sie über einen Barbetrag verfügen, der ihnen vielleicht behilflich sein wird, ihre Wohnung altersgerecht umzubauen, die sie dann bis zum Lebensende nutzen können.

Die Veräußerung von Wohnungseigentum und selbstgenutzten Häusern durch Rentner gegen Teilzahlung und Verrentung des Restbetrages ist ein gangbarer und überlegenswerter Weg, um zum einen die Geldzuflüsse im Alter zu verbessern, ohne zugleich sein Eigentum einsetzen und aufgeben zu müssen.

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