Endlich hat die Bundesregierung die Pläne verwirklicht, dass Bauherren animiert werden, stärker als bisher in Mietwohnraum zu investieren.
Während bislang nur zu beobachten war, dass die Bauerrichtungspreise nach oben kletterten, zum Teil in astronomische und nicht mehr finanztechnisch angemessene Größenordnungen, hat jetzt die Bundesregierung ein Gesetz zur Förderung des Mietwohnneubaus auf den Weg gebracht, das dazu beitragen wird, dass die Baupreise „auf dem Teppich“ bleiben.
Wer einen Bauantrag oder die Bauanzeige zwischen dem 01. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 stellt, kommt in den Genuss der Sonderförderung, die die Bundesregierung ausgeschrieben hat:
Das ist erst einmal die Abschreibung, die ja korreliert zur Tilgung, die der Bauherr bei Fremdkapitalaufnahme an seine Banken zu zahlen haben wird.
In den ersten vier Jahren seit Anschaffung oder Herstellung des Mietwohnungsneubaus werden neben der allgemeinen AfA von nur 2 % (die, wenn nur sie zur Tilgung genutzt würde, immerhin Laufzeiten der Kreditrückführung von über 30 Jahren bedingten) 5 weitere Prozent gewährt. Das hat zum Ergebnis, dass die Rückführung des aufgenommenen Kredits regelmäßig innerhalb eines 20 Jahreszeitraums realistisch werden wird.
Dieser Zeitraum ist überschaubar für den Investor; alleine durch die Sonder-AfA nebst Normal-AfA 7 % auf 4 Jahre lang finanziert er so 28 % des Bauvolumens. Die restlichen 72 % können dann in 16 Jahren aufgebracht werden, was etwa einer Finanzierungsstruktur von rund 8 % pro Jahr für Zinsen und Tilgung (Annuität) entspricht. Nach 20 Jahren wäre der Investor schuldenfrei.
Allerdings will der Gesetzgeber keine Luxuswohnungen fördern, die er dann unterstellt, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000,00 EUR je Quadratmeter übersteigen: Solche Wohnungen sind nicht förderfähig.
Zudem begrenzt der Gesetzgeber die Sonderabschreibung auf den fiktiven Herstellungswert von höchstens 2.000,00 EUR je Quadratmeter, was aber – je nach Region – durchaus reicht, um eine Wohnung mittlerer Art und Güte zu erstellen.
Der Gesetzgeber fordert weiter, dass das Gebäude für mindestens 10 Jahre entgeltlich zu Wohnzwecken an Mieter überlassen wird, was aber für den, der ja ein Mietwohnobjekt errichten will, eine Selbstverständlichkeit darstellen dürfte.
Insgesamt ist der Plan der Regierung zu begrüßen: Er schafft sowohl eine Wirtschaftsbelebung und wirkt gegen die Not an günstigem Wohnraum.