Die Erbschaftsteuerreform
Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer gekippt. Der Gesetzgeber musste nachsitzen und war aufgefordert, bis zum 30.06.2016 nachzubessern.
Die Frist wurde verpatzt, da ein Änderungsentwurf vom Bundesrat gestoppt wurde. Was bedeutet das für den Mittelstand?
Steuerberater und Rechtsanwalt Dr. Andreas Fromm (FROMM – Kanzlei für Unternehmens- & Steuerrecht) und Finanzplaner Jörg A. Kienle (Böker & Paul AG – Kanzlei für Vermögensmanagement) zeigen Ihnen, welche Rechtslage heute gilt, was die (nur aufgeschobenen) Planungen des Gesetzgebers für Auswirkungen auf Ihren Betrieb und Ihr Vermögen haben, auf was Sie achten sollten und mit welchen Strategien Sie sich wappnen können.
Der Termin findet statt am
Donnerstag, den 06. Oktober 2016
um 18:00 Uhr im „Diehls Hotel“ in Koblenz.
Bitte teilen Sie uns bis zum 30. September 2016 unter info@fromm-koblenz.de mit, ob Sie bei dem Termin am 06. Oktober 2016 mit anschließendem „Get-together“ dabei sind.
Wir freuen uns auf Sie!