Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Einheit des Verhinderungsfalls
Nach § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitgeber grundsätzlich im Falle einer attestierten Arbeitsunfähigkeit an den Mitarbeiter Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Dauer von sechs Wochen zu leisten. Nun kommt es durchaus öfter vor, …