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Mit Handwerkerrechnungen Steuern sparen!

Handwerkerrechnungen für Arbeiten im Privathaushalt können bekanntlich steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sind 20 % der Arbeitskosten absetzbar, jedoch ohne Materialkosten. Der absetzbare Betrag ist auf 20 % von maximal 6.000,00 EUR begrenzt, sodass höchstens 1.200,00 EUR pro Jahr von der Steuerlast abgezogen werden können – und das auch nur für das Jahr, in dem die Handwerkerleistungen tatsächlich erbracht wurden.

Gerade zum Jahresende, wenn noch Handwerkerarbeiten anstehen, kann es sinnvoll sein, eine Vorauszahlung zu leisten, und so die Aufwendungen für eine Handwerkerleistung auf zwei Veranlagungszeiträume zu verteilen, was bei entsprechend hohen Kosten den „doppelten“ Höchstbetrag beschert. Hierbei muss der Handwerksbetrieb jedoch eine entsprechende Vorauszahlungsrechnung stellen, da andernfalls der Steuervorteil für das laufende Jahr nicht geltend gemacht werden kann. Ohne diese Rechnung ist eine steuerwirksame Vorauszahlung nicht möglich.

Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf verdeutlicht diese Regelung: Ein Ehepaar hatte den Austausch der Heizungsanlage und Sanitärarbeiten beauftragt. Weil die Vorauszahlungsrechnung des Handwerkers ausblieb, überwiesen die Eheleute eigenmächtig 2/3 der geschätzten Arbeitskosten (5.240,00 EUR) noch im laufenden Jahr. Dennoch lehnte sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht die steuerliche Anerkennung ab. Begründung: Eine Vorauszahlung „auf Verdacht“ ohne Anforderung durch den Handwerksbetrieb erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Vorauszahlungen auf Arbeitskosten, die bereits angefallen sind oder sicher entstehen werden, können steuerlich berücksichtigt werden – auch im laufenden Jahr. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung, in der die Lohnkosten klar ausgewiesen sind. Nur dann können diese Ausgaben als Handwerkerleistungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Fazit: Die Regelungen sind komplex, aber bei richtiger Handhabung können Vorauszahlungen dabei helfen, den Steuervorteil frühzeitig zu nutzen.

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