Ab 2025 wird nach Planung der Finanzverwaltung der Einheitswert für Grundstücke neu berechnet. Dazu wird aber schon im nächsten Jahr (2022) ein Erfassungsbogen zur Vorbereitung der Hauptfeststellung des Grundsteuerwertes herausgegeben, der dann im Laufe des nächsten Jahres schon auszufüllen sein wird, bei Geltung allerdings erst ab 2025. Die Grundsteuerberechnung wird also neu geregelt. Der neue Einheitswert soll dann erst ab 2025 gelten. Deshalb ist damit zu rechnen, dass alle Grundstücksbesitzer eine Aufforderung des Finanzamtes erhalten werden, eine Grundsteuererklärung vorzubereiten und abzugeben mit neuen Angaben etwa zur Grundstücksgröße, Art der Immobilie, Alter, Wohnfläche des Gebäudes, Nettokaltmiete, sowie Bodenrichtwerte.
Neue Grundsteuerwerte ab 2025
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