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Oberste Unternehmerpflicht in der Corona-Krise: Erhaltung der Zahlungsfähigkeit!

Gerade die Corona-Krise hat schmerzhaft gezeigt, wie wichtig es für Unternehmer ist, ihre Liquidität im Auge zu behalten, vor allem dafür zu sorgen, dass die Zahlungsfähigkeit längstmöglich gesichert ist. Jüngst hat das IFO berichtet, dass gerade einmal 29 % der befragten Klein- und Mittelunternehmer ihr finanzielles Durchhaltevermögen auf allenfalls maximal drei Monate einschätzen. Es ist deshalb verständlich, dass der Staat alles tut, Sorge zu tragen, dass die exogenen Umstände der Corona-Krise nicht eine endogene Krise gerade in unserem starken Mittelstand auslöst!

Was kann der Mittelständler tun, um längstmöglich Liquidität zu bewahren?

Gerade in diesen Wochen gilt die unternehmerische Binsenweisheit: „cash is king“

Das zwingt den Unternehmer dazu, sich täglich darüber klar zu werden, welche Zu- und Abflüsse er hat und welche ihm in den nächsten Tagen entstehen werden, um richtige Maßnahmen zu ergreifen.

Aber was kann er tun?

In jedem Fall ist eine bedeutende Stellschraube zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit darin zu sehen, mit Kunden und Lieferanten Zahlungsvereinbarungen zu treffen, die der Situation bestens angemessen sind: Kunden – gerade Endkunden – sind in aller Regel daran interessiert, ihre durch Einkäufe entstandenen Schulden schnell zu begleichen. Das sollte der Kaufmann nutzen!

Lieferanten sind oftmals in der gleichen Lage wie der Unternehmer-Kunde als Bezieher seiner Waren, er braucht also auch schnellstmögliche Liquidität, wozu er den Anreiz durch Lieferantenskonto setzt. Nun mag zwar der Mittelständler in Anbetracht seiner Zahlungsenge glauben, zur Ziehung des Lieferantenskonto fehle ihm die Liquidität; aber das ist zu kurz gedacht: Gerade Banken kennen ja das Dilemma, in denen sich die Unternehmen derzeit befinden, und sind in den meisten Fällen bereit zur Kreditausweitung zwecks Skontoziehung, die ja immerhin ertragssteigernd beim Warenempfänger und Schuldner des Lieferanten wirken: Hat er also gerade Ware für einen Betrag von 500.000,00 EUR bezogen und muss er diese zahlen, wobei ihm bei Zahlung binnen einer kurzen Frist 2 % Skonto geboten werden, sind das immerhin 10.000,00 EUR Ertrag, die der Unternehmer-Kunde realisieren kann, was seine Bank beachtet und ihm bei nicht gestörtem Kreditverhältnis auch ohne große Probleme zusätzlich kreditiert. Das muss nicht unbedingt in einer Kreditausweitung der laufenden Kredite geschehen, sondern kann durch eine separate und zusätzliche Vereinbarung geregelt werden, dass etwa dieser Kredit zur Skontoziehung binnen einer kurzen Zeit von sechs Monaten getilgt werden muss, aber in dieser Zeit ist erst einmal ein Ertrag von 10.000,00 EUR entstanden, dem typischerweise ein geringerer Zinsaufwand gegenübersteht. Gerade wenn dieser Unternehmer baldigen Cash-Zufluss zu erwarten hat, ist ein Skontofinanzierungskredit oft sinnvoll.

Das belegt dann der Kaufmann durch eine stets aktualisierte und verlässliche Liquiditätsplanung, die für die Bank ebenso unerlässlich ist wie für den Unternehmer selbst.

Häufig hilft es auch, etwa längst bezahlte Maschinen oder teure Ladeneinrichtungen in einem Sale and lease Back-Verfahren an entsprechende SALB-Unternehmer zu verkaufen und zurück zu leasen, um Liquidität zu generieren. Hier muss natürlich gerechnet werden, wofür braucht der Unternehmer einen aus dem SALB-Geschäft rührenden Cash-Zufluss und wie kann er aus den künftigen Erträgen schnell und möglichst sicher das Eigentum an den SALB-Gegenständen wiedererlangen.

Gerade alteingesessene Mittelständler haben zumeist einen verlässlichen Kundenstamm, so dass Forderungen gegen diese sich für ein Factoring eignen, wodurch die Forderungen, die der Unternehmer mit ihnen begründet, an Factoring-Spezialisten verkauft werden, wodurch der Unternehmer schnell zu Geld kommt bei aushandelbarer und überschaubarer Zinsbelastung durch den Factor.

Schnelle „Finetrader“ können Mittelständlern Zusagen binnen 24 Stunden machen, ob sie etwa den Kauf eines Warenlagers mit guten Zinskonditionen finanzieren wollen, um so die Liquidität nicht durch einen Einmalabfluss an den Warenlieferanten übermäßig zu kürzen. Hier helfen digitale Kreditplattformen binnen kürzester Zeit zumindest zur Klarheit, ob eine Finanzierung in Betracht kommt oder nicht.

Viele Lieferanten nutzen auch die Möglichkeit, ihre bestellten Waren in sogenannten Konsignationslägern abzustellen und dem Besteller auszuhändigen, wenn und soweit dieser bezahlt hat: So kann gerade in dieser Krisenzeit der kreditsuchende Mittelständler erst klären, ob er einen Schnellkredit für die bestellte oder auch nur Teile der bestellten Ware am Markt erreicht, um dann gezielt im Rahmen der gesicherten Belastungsgröße sein eigenes Warenlager aufzustocken.

Es zeigt sich, dass gerade im Krisenmanagement Möglichkeiten bestehen, auch wenig Liquidität behutsam und sorgfältig über einen längeren Zeitraum einsatzbereit zu halten, um den Shut-down auch länger als nur noch drei Monate zu überstehen.

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