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Arbeitsrecht: Bundesregierung plant Einschränkungen bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund nur noch für die Dauer von 18 statt bisher 24 Monaten zulässig sein soll. Zudem soll es nicht mehr möglich sein, dass die Verträge während der Gesamtdauer der Befristung wie bisher dreimal verlängert werden dürfen, sondern künftig nur noch einmal. Außerdem sollen Arbeitgeber künftig nur noch maximal 2,5 % aller bestehenden Arbeitsverhältnisse sachgrundlos befristen können, sofern sie mehr als 75 Mitarbeiter beschäftigen.

Dieser Koalitionsvertrag ist bislang noch nicht umgesetzt worden, allerdings ist aus einschlägigen Kreisen zu hören, dass die GroKo 3.0 einen neuen Kompromiss plant. So ist derzeit im Gespräch, dass man ja auch die Höchstdauer der Gesamtbefristung auf 12 Monate anstatt bislang 24 Monate reduzieren könnte, dann könne man auch auf die prozentuale Begrenzung von Befristungen in einem Betrieb ganz verzichten.

Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, würde dies die Flexibilität der Arbeitgeber weiter einschränken und sich insbesondere für mittlere und kleinere Arbeitgeber nachteilig auswirken.

Es bleibt daher die weitere politische Entwicklung abzuwarten.

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