„Mein ist Dein“ – so säuseln sich die Ehepartner liebevoll ins Ohr. Aber ist das so? Zumindest zivil- und schenkungsteuerlich muss diese Liebelei überdacht und überwacht werden: Zuwendungen zwischen Ehepartnern sind kein rechtliches „Nichts“, sondern stets Vermögensverfügungen aus einem – wenn auch von den Protagonisten nicht erkannten – Rechtsgrund.
Lesen Sie hierzu das Merkblatt 08/2019 Nr. 1870 der Autoren Dr. Andreas Fromm und Dr. Gabriel Litzenberger, zu beziehen über den Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS)
Das Merkblatt geht der Frage nach, welche zivilrechtliche Bedeutung hinter Vermögenszuwendungen zwischen Ehegatten, insbesondere den ehebedingten Zuwendungen steckt, und welche Bedeutung das Schenkungsteuerrecht solchen Sachverhalten zukommen lässt. Es beantwortet Fragen zur Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen, zur Bedeutung des Güterstandes in diesem Kontext und zur schenkungsteuerlichen Bewertung sowie Gestaltung und schließt mit einer Einzelfallbetrachtung häufiger Lebenssachverhalte ab.