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Unternehmensnachfolge aktuell

Mittlerweile liegt der DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2018 in Deutschland vor, der folgendes zeigt: In 2017 haben 6.700 Unternehmer sich an die Handelskammer gewandt, um die Unternehmensnachfolge vorzubereiten. Zu diesem Zeitpunkt hatte jeder zweite noch keinen passenden Nachfolger gefunden! Das ist ein neuer Rekord in der Historie des DIHK-Reports, der seit über 10 Jahren erstellt wird. Gerade in strukturschwachen Regionen fehlt es an geeigneten und willigen Nachfolgern.

Alleine in den kommenden vier Jahren (2019 bis 2022) sind 150.000 Firmen zur Nachfolge bereit und aufgerufen, was etwa 2,4 Mio. EUR Arbeitnehmer betreffen wird. Insofern hat die Unternehmensnachfolgeregelung immer noch einen extrem hohen Stellenwert für die Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik!

Nur jeder zweite Unternehmer hat ein Familienmitglied, das zur Nachfolge bereit steht, jedes sechste Unternehmen hat das Glück, einen Nachfolger aus der Belegschaft gewinnen zu können (MBI), der nicht nur den Mut zur Unternehmensnachfolge, sondern auch das Vertrauen der häufig als Familienunternehmen strukturierten Geschäftsinhaber hat sowie entsprechende Kapitalmittel zu generieren weiß. Jedes dritte Unternehmen muss fremdverkauft werden an Externe (MBO / M&A).

Gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge stellen die Unternehmer vermehrt fest, dass ihr Nachwuchs aus dem Familienunternehmen eigene Wege geht: Ein Ergebnis, das schon seit Jahren abzeichnet, wie „unattraktiv“ Unternehmensübernahmen gerade für Sprösslinge aus Familienunternehmen sind. Für die ältere oder alt gewordene Generation heißt das: Loslassen, solange das noch geht, und noch ein Nachfolger da ist! Aufgrund der eigenen „guten“ Gesundheit und Konstitution darauf zu vertrauen, familieninterne Nachfolger würden warten, ehe „der Alte“ sein Unternehmen weitergibt, ist durch nichts gerechtfertigt, sondern erwiesenermaßen falsch, abgesehen davon, dass von alt gewordenen Unternehmern geführte Unternehmen häufig auch im Wert verlieren und alleine deshalb zunehmend unattraktiv für junge Familiennachfolger werden.

Dass daneben noch die Erbschaftsteuer in einem bis zur Unverständlichkeit reichenden Maß erschwert worden ist und selbst für Sachkenner kaum mehr prognostizierbare Belastungsergebnisse zulassen, in welcher Höhe Erbschaftsteuer auf den Betriebsübergang anfallen wird, ist ein zusätzlicher politischer Hammer:

Anstatt dass die Politik Unternehmensnachfolgen fördert und nur in einem Maß reguliert, wie das Bundesverfassungsgericht dies eingefordert hat, haben sich ahnungslose Politiker geradezu übertroffen, sich mit teils unreflektierten, marktunkonformen und hanebüchenen Einzelfalllösungen des Spezialproblems der erbschaftsteuerlichen Privilegierung von Unternehmensnachfolgen anzunehmen, und so letztlich für ein seit mehr als einem Jahrzehnt stets schlechter gewordenes Erbschaftsteuerrecht gesorgt.

Erfreulich ist lediglich, dass immer mehr Frauen sich eine Zukunft als Unternehmerin vorstellen können: In 2017 stellten immerhin Frauen den Rekordwert von 25 % aller Interessenten für die Betriebsübernahme.

Man kann nur sagen: Die Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen drängt nicht erst, wenn der amtierende Unternehmer alt geworden ist, sondern wenn er noch jung genug ist, seinem Nachfolger aktuelle und moderne Hilfe zur Nachfolge zu leisten.

Die FROMM-Gruppe steht Ihnen mit ihrer Erfahrung von mehr als 4 Jahrzehnten in Fragen der Wahl der optionalen Unternehmensrechtsform und der flankierenden privaten Nachfolgeregelung einschließlich notwendiger Finanzierungsstrukturierung gerne zur Seite! Nutzen Sie unser know-how!

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