Tücken des Transparenzregisters für Familienunternehmen und Country by Country-Reporting
Das Transparenzregister soll dafür sorgen, dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpft werden, indem der wirtschaftliche Eigentümer eines Unternehmens, der sich nicht aus dem Handelsregister alleine ergibt (z.B. stille Gesellschafter, Treuhandgeber, verdeckte Beteiligte oder ähnliches) identifizierbar wird. Im Transparenzregister wird offenbart, wer denn der wirtschaftliche Eigentümer in einem Unternehmen oder an einer Unternehmensbeteiligung ist.
Gerade für Familienunternehmen ist das aber mehr als befremdlich: Diese typisch diskret auftretenden – und auch handelnden – Unternehmen wollen nicht private Spezialitäten nach außen tragen, sondern halten diese normal „unter Verschluss“.
Der Senior, der sich als stiller Beteiligter noch Gewinnrechte zurückbehalten hat, der seine Anteile nach wie vor noch beherrscht über einen Treuhandvertrag mit Dritten, die nach außen als Anteilsinhaber auftreten, der Weisungsrechte auf diesem Weg geltend machen kann ganz im Sinne seiner bisherigen Unternehmensführung, wird auf einmal decouvriert und der Öffentlichkeit präsentiert. Dabei reicht es nicht, dass seine Beteiligungen selbst offengelegt werden müssen, sondern es müssen auch die Werte angegeben werden, der wirtschaftliche Eigentümer muss Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Wohnort und sogar gegebenenfalls seine Privatanschrift offenbaren.
Im sogenannten Country-by-Country-Reporting will man der Steuerhinterziehung (gerade aus solchen schmutzigen Geschäften) Herr werden, wie sie etwa bei Panama- und Paradise-Papers offenkundig geworden sind. Auch hier werden datenschutzrechtliche Anforderungen schlichtweg ignoriert durch die Pflicht zur Offenlegung in Vermögensstruktur und Einkommenssituation von Unternehmen und der einzelnen Familienmitglieder.
Es ist ja zutreffend, dass der Staat ein Interesse hat, Geldwäsche und Steuerhinterziehungen zu verhindern.
Aber darf er wirklich jede Rücksichtnahme auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ignorieren und solche Erkenntnisse nicht nur einfordern, sondern sogar publizieren und jedem, der im Transparenzregister nachschauen will, zugänglich machen?
Zumindest müsste festgehalten (und dem Betroffenen mitgeteilt) werden, wer sich denn für die eine oder andere Angabe im Transparenzregister interessiert hat, damit dieser sich darüber Gedanken machen kann. Denn immerhin ist doch die völlige Offenlegung privatester Hintergründe auch ein Einfallstor für Verbrecher, die etwa über Kidnapping, Entführungen, Erpressungen und Betrügereien zu Lasten solcher identifizierter Personen ihr Leben gestalten!
Gerade Familienunternehmen müssen sich fragen, ob sie und ihre Mitglieder es sich leisten können, ein „gläsernes Unternehmen“ zu sein, und ob und welche Möglichkeiten sie haben, dieses zu verhindern z.B. dadurch, dass bestimmte Rechtspositionen von der Publizitätspflicht ausgenommen werden!
Der Gesetzgeber ist aufgerufen, hier Abhilfe zu schaffen, damit nicht über sicher beachtliche, staatlich geforderte Offenlegungspflichten letztlich gerade die Mehrzahl der in unserem bedeutsamen Mittelstand, die als Familienunternehmen wirtschaften, beteiligten Personen besonders gefährdet werden!