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Gratulation: Anerkennung Ausbilderin

Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft! Durch gute Ausbildung (und Fortbildung) lässt sich die Qualität einer Beratungsdienstleistung sichern. Die Kanzlei FROMM legt seit jeher einen erheblichen Wert auf Dienstleistung mit höchstem Qualitätsniveau, weswegen es in der Natur der Sache liegt, in gute Ausbildung zu investieren. Dies gilt auch bei der internen Ausbildung des eigenen Fachpersonals – der zukünftigen Rechtsanwaltsfachangestellten.

Generell sind für diese Ausbildung die Berufsträger zuständig, die sich ihres Fachpersonals als Ausbildungsbeauftragte bedienen. Dass dies nicht zwingend so sein muss, belegt unsere langjährige und von Anfang an im Hause FROMM ausgebildete Mitarbeiterin, Frau Carmen Wolf, die zu Beginn des Jahres 2018 erfolgreich die „Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009“ abgelegt und damit die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 30 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen hat. Ihr wurde auf entsprechenden Antrag von der Rechtsanwaltskammer Koblenz die fachliche Eignung als Ausbilderin gemäß § 30 Abs. 6 BBiG zuerkannt. Damit ist sie die bundesweit erste Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Rechtswirtin, der diese Qualifikation zugewiesen wurde. Die Kanzlei FROMM ist mächtig stolz auf diese besondere Leistung und gratuliert Frau Wolf von Herzen

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