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Hohe Zinsen: Unerträgliche Belastung für Steuerpflichtige?

Bekanntlich verlangt das Finanzamt in Fällen von verspäteter Steuerzahlung Zinsen standardisiert in Höhe von 6 %.

Manch ein Steuerpflichtiger wäre froh, wenn er auch nur annähernd 6 % Zinsen kassieren könnte, was bei dem derzeitigen Zinsniveau für Geldanlagen exorbitant hoch wäre.

Nicht so der Fiskus: Er hält, wie jetzt wiederum ein Urteil des Finanzgerichts Münster bestätigt hat, die standardisierte Zinslast von 6 % für „noch im angemessenen Rahmen“. Hierbei stellt sich mancher Steuerpflichtige die Frage, woher die Richter diese Weisheit nehmen. Aber diese sind damit nicht alleine: Auch das Bundesfinanzministerium hält den Zins für hoch, aber immer noch für „angemessen“.

Bemerkenswert ist, dass der Staatskasse jährlich aus den hohen Zinsen seit 2012 bis 2016 jährlich ein Plus von 670 Mio. bis knapp 1,3 Mrd. EUR entstanden ist!

Der Fiskus hat also großes Interesse, den längst nicht mehr marktgerechten Zins zu kassieren, denn auch per Saldo – weil der Fiskus auch im einen oder anderen Fall Rückerstattungen von Steuern plus Zinsen leisten muss – ist das für den Fiskus als ein gutes Geschäft zu sehen. Aber der Steuerpflichtige sollte nicht verzagen: Gegen das Urteil des FG Münster wollen die Kläger mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler in Revision gehen.

Wir empfehlen deshalb stets, bei hohen Steuerzinsen Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Hierbei sollten Sie auf ein laufendes Parallelverfahren beim Bundesfinanzhof verweisen mit dem Aktenzeichen I R 77/15.

Damit halten Sie sich die Chance offen, dass der BFH dann doch den Zins von 6 % für überhöht und als nicht mehr angemessen disqualifiziert, wodurch Sie in den Genuss der Zinsreduktion kommen können; legen Sie keinen Einspruch ein, sondern akzeptieren Sie den überhöhten Zins, wird Ihnen selbst ein Sieg der Kläger beim BFH nichts bringen können.

 

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