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Nachschau: Erbschaftsteuerreform / Vortrag vom 06.10.2016

Mit einer zeitlichen Punktlandung präsentieren die Kanzlei für Unternehmens- und Steuerrecht FROMM gemeinsam mit der Kanzlei für Finanzplanung Böker & Paul aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht, just als nach dem Bundestag auch der Bundesrat der Erbschaftsteuerreform zugestimmt hatte. Herr Dr. Andreas Fromm beschäftigte sich in seinem Vortrag mit der neuen Erbschaftsteuerreform und insbesondere den fortan für Unternehmensübertragungen geltenden Betriebsvermögensverschonung. Vieles bleibt ähnlich, die Methodik verändert sich im Detail grundsätzlich, der Aufwand für Unternehmer und Berater, aber auch für das Finanzamt wird größer und dennoch: das neue Erbschaftsteuerrecht bleibt beherrschbar. Die geschaffene Rechtssicherheit tut dem Mittelstand nach mehrjähriger Unsicherheit gut.

Herr Thomas Paul zeigte anhand von zwei Praxisfällen, dass das Erbschaftsteuerrecht nicht die einzige Hürde der erfolgreichen Vermögensnachfolge ist und wies insbesondere auf pflichtteilsrechtliche, aber auch steuerrechtliche Geldabflüsse aus dem Vermögen hin, die es bei einer erfolgreichen Nachfolgeplanung zu vermeiden gilt.

Beim anschließenden „Get Together“ genossen die Beteiligten den lockeren Austausch bei Wein und kleinen Häppchen.

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