Traditionsgemäß fand auch in diesem Jahr wieder das bereits bekannte Unternehmerseminar „Mehr im Brenners“ in exklusivem Ambiente in Baden-Baden statt. Unternehmer aus unterschiedlichen Branchen und von unterschiedlicher Größe – vom Einzelhändler bis zum großen Mittelständler – sammelten sich im Leading Hotel of the World, dem „Brenner\’s Park Hotel“, um an nur einem Tag wieder „mehr“ zu erfahren und vertrauensvollen Austausch unter Gleichgesinnten zu erleben:
I. Mehr Kenntnis vom Globalmarkt
Der Chefanalyst der Bremer Landesbank, den wir nicht ohne Grund als „Hellseher“ bezeichnen, stellte wieder einmal seine Thesen zur weltwirtschaftlichen Beurteilung vor, die die Vorstellungen der meisten Teilnehmer wohl korrigiert haben dürften, zumindest eine Anregung zum Nachdenken gegeben haben, ob man schlicht der Presse und den Politikern glauben sollte, wenn sie etwa die Eurokrise und ihre Maßnahmen zur Erholung davon darlegen und kommentieren. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass selbst anerkannte Professoren der Markoökonomie vermeiden, sich den plausibel hergeleiteten Thesen von Herrn Hellmeyer zu stellen und diese zu kommentieren bzw. zu widerlegen versuchen.
Es war darauf hinzuweisen, dass Herr Hellmeyer in seinen Prognosen zur Roh-stoffpreisentwicklung, zum Wachstum, zu den Währungen und zur DAX-Entwicklung, die er im letzten Jahr gegeben hatte, Stellung bezog: Dass der DAX nicht de avisierte Marke von 8.000 Punkten erreicht hat, war zurückzuführen auf die gezielten Ratinggerüchte von USA und GB, dass Paris/Frankreich Rating-probleme haben werde, was die politische Manipulation mit Hilfe der amerikanisch dominierten Ratingagenturen belegte.
New York und London wollen unbedingt ihre Finanzmacht erhalten und sind nicht zuletzt schuld an den leider von unseren Politikern häufig übernommenen Thesen, die europäische Wirtschaft sei instabil, unzuverlässig und die zur EMU gehörigen Staaten seien marode und böten zuwenig Sicherheit für ihre Teilnahme am Finanzmarkt. Herr Hellmeyer widersprach dem unter Hinweis auf die belegten und belegbaren Daten der in Europa gewährten Sicherheiten, die in stillen Reserven bestehen, etwa bei der EZB mit 400 Mrd. EUR, bezüglich des EMU-Rettungspaketes sogar mit 1,8 Bill. EUR. Ein somit erhebliches Risiko für die EMU-Staaten einschließlich der weiteren zehn europäischen Mitgliedsländer, die nicht dem „Eurokern“ angehören, bestehe also insoweit nicht in der von den Finanzmächten dramatisch vorgetragenen und politisch-medial übernommenen Form. Im Moment habe gerade der deutsche Steuerzahler in zwei Jahren Vorteile aus seiner Bereitschaft zur Euro-Rettung in Höhe von rd. 45 Mrd. EUR (bei positiv-realistischer Berechnung sogar 70 Mrd. EUR) erzielt. Der Steuerzahler ist also entgegen der allgemeinen politischen Darstellung nicht belastet worden.
Immerhin ist gerade unser Exportpartner zu 70 % die Euro-Zone, die, wenn sie aufgrund der gezielten Fehlinformationen seitens New York / London und der unverantwortlich leichtfertigen Übernahme von Thesen durch deutsche Politiker und Medien bei Wegfall zur ernsthaften Gefährdung der Bundesrepublik führen würde. Die Mithilfe der EZB, zur Prophylaxe gegen den Verfall der EMU-Mitgliedsstaaten ist eine richtige Maßnahme, da sonst systemisch der Finanzmarkt infolge Geldmangels und Gelderlangungsproblemen lahm gelegt und sogar zerstört werden können. Entgegen der von der Politik vorgegebenen media-len Kundgebung sind gerade in den zum Sparen „verurteilten“ EMU-Staaten außerordentliche Sparprogramme nicht nur beschlossen, sondern überwiegend sogar schon durchgesetzt worden, was Herr Hellmeyer im Detail belegte. Irland habe ein hohes produktives Vermögen; Italien habe ein Vermögen zur Sicherheit in Höhe von mehr als 2 Bill. EUR, so dass von einem Staatsbankrott, der angeblich drohe, hier keine Rede sein könne: Die Fehlinformationen durch New York und London sollen offensichtlich Vertrauen zerstören; die Medien sind nicht in der Lage, wollen möglicherweise auch nicht die hohe Wirtschaftsleistung der angeblich „bankrotten“ Staaten offenbaren, sondern das Vertrauen in die Rettungsschirm-Maßnahmen mindern. Die Gesundung und Entwicklung der Staaten im europäischen Raum sei strukturell (im Gegensatz zu Japan und den USA) und geradezu als sensationell zu bezeichnen. Während die Neuverschuldung im euro-päischen Raum bei 3 % im Schnitt liege, hätten die USA und Japan eine Neuver-schuldung von über 10 %, was ebenfalls den auf Verhinderung einer Vertrauens-stärkung gerichteten Impetus der Finanzmärkte USA/GB/Japan belege.
Für die Bundesrepublik als Exportland sind gerade die Schwellenländer ein enormes Marktpotenzial, da sie sowohl „Geld haben“ als auch für „Luxusgüter“ ausgeben, was gerade beim klassischen Markt USA/GB/ Japan und im europäischen Raum jedenfalls nicht in dieser Quantität angenommen werden kann. Sollten im europäischen Raum Neuverschuldungen vorkommen, so sind diese überwiegend investiv, werden also zu künftigen Vermögenssteigerungen führen, nicht aber konsumtiv, wodurch Vermögen zerstört und „verbraucht“ wird.
Insofern wiederholte und unterstrich Herr Hellmeyer seine provokanten Thesen: Der DAX werde, selbst wenn er, durch den Ausgang der französischen Wahlen beeinflusst, erst einmal nach unten ginge, in diesem Jahr den Zenit von 7.600-8.000 Punkte erreichen, bis 2013/2014 sei sogar eine DAX-Entwicklung auf über 10.000 Punkte nicht unwahrscheinlich. Der US-Dollar werde sich im Verhältnis zum EURO zwischen 1,40-1,50 bewegen. Edelmetalle steigen weiter, ebenso Rohstoffe, so dass neben der wachsenden globalen Konjunktur gerade im europäischen Raum kein Grund zur Panik entstehe (kein „homo panicus“, statt „homo oeconomicus“).
II. Mehr Steuerersparnis durch kontrollierte Vermögensstrukturierung
Herr Dr. Michael Fromm und Herr Stephan Buchwald, Geschäftsführer der Kontora Family Office GmbH, zeigten auf, dass Unternehmen und Vermögen bedroht seien durch fehlerhafte Verträge im Rahmen der Regelung ihrer Nachfolge, vor allem durch Nichtbeachtung steuerlicher Effekte, die durchaus ein Vermögen gefährden oder sogar zerschlagen können. Herr Dr. Fromm stellte die erbschaftsteuerliche Privilegierung gerade des Betriebsvermögens dar, das regelmäßig zu 85 % steuerfrei gestellt sei, auf Option hin sogar zu 100 %, allerdings unter Beachtung bestimmter Kautelen: Dieses neue Erbschaftsteuerrecht, das seit 2009 gelte, habe zwar der BFH als möglicherweise verfassungswidrig dem Bundesverfassungsgericht zur neuerlichen Beurteilung vorgelegt, aber derzeit sei es geltendes Recht, so dass es sinnvoll sei, jetzt die inzident vom BFH „abgesegneten“ Steuersparmodelle zu nutzen und die Nachfolgeregelung jedenfalls vor Wegfall und Neustrukturierung dieses oder eines Erbschaftsteuergesetzes zu sichern.
Eine besondere Gefahr liegt in der Verweigerung der Privilegierung bei überwiegendem Verwaltungsvermögen (wobei Verwaltungsvermögen ohne Beachtung der mit seiner Finanzierung zusammenhängenden Schulden bewertet werde, also nur aktivisch, wogegen der Unternehmenswert gewinnabhängig berechnet werde, also unter Beachtung der den Gewinn mindernden Schulden auch dieses zum Betriebsvermögen gehörenden Verwaltungsvermögens: Eine unlogische Paradoxie!). Im Übrigen kann auf das allen Teilnehmern zur Verfügung gestelltes Skriptum zur neuen Erbschaftsteuer Bezug genommen werden.
Herr Buchwald stellte mit verblüffendem Ergebnis einen Fall aus der Praxis vor, bei dem Vermögen durch spätere Regelung seitens des Family Office, der Kontora, vor Zerschlagung bewahrt werden konnte: Der dreistellige zum Erbe gehörige Millionenbetrag wurde günstig in land- und fortwirtschaftliche Betriebe und Flächen investiert, wodurch der niedrige Bewertungsfaktor für solcher Art Ver-mögen steuerentlastend wirkte; es wurde in Betriebsvermögen unternehmerisch investiert, wozu auch Investitionen in Schiffe gehörten (die alleine wegen der ho-hen Abschreibungen durchaus einen steuermindernden Effekt und einkommensteuerlich einen Liquiditätsvorteil zuließen). Die Darstellung von Herrn Buchwald zeigte auf, dass das bloße Überlassen des Vermögens „sich selbst“ keine Lösung ist für Hochvermögende, wozu aber nicht nur Personen gehören, die ein Vermögen von über 20 Mio. EUR haben, sondern durchaus sind auch geringere Größenordnungen geeignet, für eine professionelle Nachlassverwaltung zugunsten der Erben und Familienmitglieder, gerichtet auf Steueroptimierung und Streitvermeidung in der Familie. Eine frühzeitige Nachfolgeregelung, die dieses Ziel beschreibt, kann hier Steuerbelastungen in Millionenhöhe vermeiden helfen.
III. Mehr Sicherheit durch Familienstiftungen
Herr Dr. Andreas Fromm stellte die Familienstiftung als Vehikel der so genannten „Asset Protection“ vor, mit der erreicht werden kann, dass, wenn sie frühzei-tig begonnen wird, sowohl günstige Steuereffekte für Familie als auch für den Stifter selbst erzielbar werden, darüber hinaus Fremdgläubiger vom Zugriff auf das Vermögen abgehalten werden können, wozu es nicht einmal einer ausländischen Stiftung bedürfe, sondern die deutsche Stiftung (die als rechtsfähige oder als nicht rechtsfähige ins Leben gerufen werden kann) ausreiche: Wer allerdings zu spät an solche Asset Protection-Maßnahmen herangehe, müsse Anfechtungsfristen zwischen zwei und zehn Jahren beachten, was eben die Langfristigkeit dieser Vermögenssicherung belegt. Längstfristig sind vorsätzliche Beschädigungen und Verringerungen des Vermögens durch einen (künftigen) Schuldner, die mit Wissen des neuen Vermögensinhabers konstruiert werden (10 Jahre: Vorsatzanfechtung).
Unentgeltliche Übertragungen sind auf vier Jahre anfechtbar, entgeltliche Über-tragungen zwischen nahen Personen, die Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz haben, binnen zwei Jahren und kurz vor dem „Knall“ durchgeführte Übertragun-gen können binnen eines Monats bzw. binnen drei Monaten vom möglichen In-solvenzverwalter oder Gläubiger angefochten werden. Herr Dr. Fromm betonte auch hier, dass die Errichtung einer Familienstiftung eine sinnvolle Maßnahme zum Vermögensschutz sein kann, die leicht, nicht erst bei „riesigen“ Vermögen sinnvoll ist, sondern – alleine schon wegen der Möglichkeit der nicht rechtsfähigen Stiftung – schon bei kleineren Vermögen Aussicht auf Bewahrung herstellen lässt. Steuerlich führt die Stiftungserrichtung zu gewissen Vorteilen, etwa bei der Erbschaftsteuer, weil die Familienstiftung – berechenbar – alle dreißig Jahre mit einer Erbersatzsteuer belegt wird, wogegen eben das Vermögen, das an natürliche Personen fällt, stets bei deren Tod Steuern auslöst, ungeachtet, ob dieser Zeitpunkt „zur Steuerzahlung genehm“ oder „ungenehm“ ist, was zur weiteren Vermögenszerschlagung beiträgt.
IV. Mehr Erfahrung durch Unternehmensexpansion ins fremdländische Ausland
Der geschäftsführende Direktor des Brenners Parkhotels und CEO der Oetker Hotelcollection, Herr Frank Marrenbach, stellte in beeindruckender Form zunächst die individuellen, zur Oetker Hotelcollection gehörigen 1. Klasse-Hotels vor, wie z. B. das Le Bristol Paris, das Brenners Parkhotel selbst, das Hotel du Cap-Eden-Roc in Cap d\’Antibes. Neu hinzugekommen ist ein Spitzenhotel in Marrakesch, bei dem Herr Marrenbach die Berührungen mit fremdländischen, hier arabischen Verhandlungspartnern schilderte, die eben – anders als wir es hier gewohnt sind – „Vertrauen vor Verträge“ stellen. Die arabische Mentalität muss man kennen, wenn man mit Erfolg dort verhandeln will; dieser Grundsatz kann natürlich dahin verallgemeinert werden, dass es immer gut ist, die fremdländische Kultur zu ken-nen, ehe man dort Unternehmungen errichtet.
Ziel der Oetker Collection ist es, bis zum Jahr 2020 fünfzehn solcher Master-Hotels zu errichten, also noch neun weitere Hotels binnen sehr kurzem Zeitraum.
V. Mehr Erfolg durch umsichtige Führungsstruktur in den Familienunternehmen
Infolge Erkrankung der angekündigten Referentin hat Herr George von Bankhaus Sal. Oppenheim sich des Themas angenommen und die unterschiedlichen Strukturen gerade in Familienunternehmen aufgezeigt, die streitbehaftet sein können zwischen der Gründerfamilie einerseits, andererseits die Kinder, die unterschiedlichen Interessen nachgehen, somit auch den typischen Gründerwillen, „alles Geld fürs Unternehmen“ zu sparen, nicht beachten wollen, sondern eher ausschüttungsorientiert denken; ist aber ein Unternehmensnachfolger aus der Familie dabei, kann es leicht zu Streitigkeiten kommen über diese Philosophie. Gerade in der Kommunikation von Familienmitgliedern stellen sich besondere Probleme, so dass zwischen Familie und Unternehmen strikt unterschieden werden sollte, was natürlich unter Mitwirkung einer auf Betreuung von Familienunternehmen ausgerichteten Bank als fremdem Dritten, wenn er denn von allen oder überwiegend akzeptiert wird, gefördert werden kann. Die so genannte „Systemlogik“ von Familie und Unternehmen der Familie muss strikt getrennt bleiben.
Das Unternehmen darf nicht statisch verharren, sondern erfindet sich als „schöp-ferischen Akt des Menschen“ jeden Tag neu. Hier kann auch ein Beirat sehr zur Vertrauenserhaltung zwischen Eignern des Unternehmens beitragen; es sollte allerdings nicht derselbe Beirat gleichsam die Familieninteressen betreuen wollen, weil hier die „getrennte Systemlogik“ beschädigt werden könnte. In jedem Fall muss die Entscheidungsfähigkeit des Managements, seien es nun Familienangehörige oder nicht, sichergestellt sein.
Hierbei können sogar in der Unternehmensnachfolge Generationen übersprungen werden, wobei auch Berater auf Seiten des unternehmerischen Systems zu Rate gezogen werden können, wenn man den Aufwand eines Beirates nicht mag oder vermeiden möchte; hier sollte aber beachtet werden, dass ein Berater stets nur punktuell – und meistens nicht in der Gesamtschau – Unternehmensprobleme bewertet und befundet.
Sollten Minderjährige (oder behinderte Kinder) zur Familie gehören, kann auch ein so genannter „stand-by counsel“ als Berater „in Reserve“ gehalten werden, der nur hinzugezogen wird, wenn Rechte dieser Gesellschaftergruppe berührt werden.
VI. Mehr Erfolg durch Augenhöhe bei Bankverhandlungen
Die Geschäftsführer der FROMM Corporate Finance GmbH & Co.KG, die Herren Sommer und Tsao-Adolphs, stellten überzeugend dar, dass eine beliebige Bank seitens des Unternehmer-Mandanten nicht wahllos um Kredite angegangen werden könne, sondern dass es schon auf die Spezialisierung der kreditersuchten Bank ankomme. Es stellt sich immer die Frage, ob Bank und Unternehmen zueinander passen. Für die Beurteilung der Vorlage von Kreditunterlagen solle man nicht auf den üblicherweise auf Verkauf von Krediten gerichteten „Marktmann“ achten, sondern der „Ziel“-Banker ist der so genannte Risikobanker, der nicht nach vorne in den Markt geht, sondern dem nackte Zahlen zur Beurteilung vorgelegt werden, der also keine persönliche Beziehung zum Kreditsucher wünscht und herstellen lässt. Dazu gehört insbesondere, dass ordentliche Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen präsentiert werden, die pünktlich aufgestellt und sachkundig kommentiert sind (möglichst mit Testat des WP). Dazu gehört auch eine Investitionsplanung, eine Liquiditätsplanung, um eben zu zeigen, dass das Unternehmen valide ist und durchaus kreditwürdig. Der EBITDA (damit ist die gesamte wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erfasst, bestehend aus der gesamt erwirtschafteten Liquidität, von der dann differenziert werden Zinsen, Steuern und Abschreibungen, um den Überschuss berechenbar zu machen) ist ins Verhältnis zu setzen zur bestehenden und nach Kreditaufnahme entstehenden Verschuldung, um dem Risikobanker zu belegen, dass das Unternehmen den Kredit wird bedienen können. Um das Bankgespräch entsprechend vorzubereiten, sollte der so genannte „Managementfaktor“ präsentiert werden, bestehend aus der Kenntnis der möglichen Risikosteuerung, eines Kennens des Unternehmens durch Controlling und seiner Marktstellung, die der Manager eben repräsentiert.
Mit einer so genannten „SWOT-Analyse“ werden Schwächen und Stärken, Ge-fahren und Chancen des Unternehmens dargelegt, um sich des Kredits als geeig-net zu erweisen.
Herr Tsao verneinte, dass ein selbst in schwierigem Fahrwasser befindlicher Unternehmer ein „wehrloser“ Kreditnehmer sei, sondern er müsse sehen, dass gerade dann, wenn Banken den Kredit beenden wollen (so genannte „Workout-Situation“), diese ihre Machtmöglichkeiten durch Kreditbeschädigung nicht ohne Beachtung der Kreditnehmerinteressen ausspielen; hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Banken sich nicht als „faktische Geschäftsführer“ oder „faktische Gesellschafter mit Durchgriffsrechten“ gerieren, was nämlich dazu führt, dass der Fremdkapitalcharakter der ausgereichten Kredite verloren geht, die Bank wird wie ein Eigenkapital gewährender Gesellschafter gesehen, der erst nach Befriedigung aller Fremdgläubiger sein als Fremdkapital ausgereichtes, zum Eigenkapital mu-tiertes Darlehen zurückerhalten wird: Eine hohe, auch die Banken zur Vorsicht zwingende Konstellation, die den „wehrhaften Kreditnehmer“ belegt.
VII. Mehr Erkenntnis vom Führungsstil der Frauen
Frau Schlegel ist es wieder in lockerer, dennoch auf hohem Niveau dargestellter Weise gelungen zu belegen, dass Frauen sich im Führungsstil von Männern doch eminent unterscheiden: Während Männer im wesentlichen eine „wettbewerbsorientierte“ Mentalität an den Tag legen, „geschlossene Gesellschaften“ von Männern bevorzugen, fordernd sind bis hin zur Missachtung von Mitarbeitern, sind Frauen in Führungspositionen häufig darauf ausgelegt, Mitarbeiter zwanglos für gute Leistungen zu loben und hervorzuheben, sie sind nicht fordernd tätig, sondern beraten auch den Mitarbeiter und veranlassen ihn auf diese Weise, seine besten Kräfte umzusetzen; sie finden gerne ihre Entscheidungen im Team und nutzen die offene Kommunikation.
Sie sind nicht darauf bedacht, perfekt zu sein, sondern lassen auch eine geringere Quote als 100 % (z. B. 66 %) ausreichen, um eine Zielerreichung zu akzeptieren. Ideal sind gemischte Teams, bei denen Männer und Frauen zusammenwirken in gegenseitigem Respekt, damit die Kommunikationsfähigkeit der Frauen auf der einen Seite Mitarbeiter zu Höherleistungen bewegt, andererseits aber die Zielorientiertheit der Männer im Team eine möglichst weitgehende Ausschöp-fung der Reserven gewährleistet.
VIII. Mehr Verkaufserfolg durch strategisches Neuromerchandising
Herr Ohnemüller zeigte anhand eines auf die Wirkweisen des Gehirns und der fünf Sinne hinweisenden Vortrags in überzeugender Form auf, dass positive Emotionen geeignet sind, auf schnellere Art und Weise zu lernen, das Gedächtnis zu verbessern, und vernünftige Entscheidungen vorzubereiten; denn Entscheidun-gen ohne Emotionen sind „stets unvernünftig“. Gelingt es, durch Entfaltung der Sinne und positive Emotionen Mitarbeiter, Berater, Teamkollegen etc. zu – fak-tisch unbemerkt für diesen bleibenden – Mehrleistungen zu forcieren, ist das Ziel des Neuromerchandising erreicht. Herr Ohnemüller verwies darauf, dass „Wissen der einzige Rohstoff ist, der sich durch Verbrauch vermehrt“!
Der interessante und abwechslungsreiche Seminartag, der wohl keine Langeweile aufkommen ließ, schloss mit einer von Herrn Dr. Michael Fromm gebotene Degustation erlesener Burgunderweine, deren Herkunft Herr Dr. Fromm erläuterte und darlegte, wie die Klassifizierung jener Weine gefunden wird. Dabei ist zu be-achten, dass nicht jede Besserklassifizierung automatisch auf einen besseren Wein gegenüber dem schlechter klassifizierten hinweist: Denn die Klassifizierungs-merkmale sind unterschiedlich und inkompatibel, so dass letztlich – wie es auch richtig ist – der Geschmack entscheiden sollte.
Im Übrigen: Das nächste Unternehmerseminar findet am 15. April 2013 statt – altbewährt im „Brenners Park-Hotel“, in Baden-Baden. Reservieren Sie sich diesen Termin, um mit dabei sein zu können. Das genaue und sicherlich ebenso spannende Programm wird rechtzeitig bekannt geben!
Herzlich, Ihre FROMM-Gruppe