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Zwei Entscheidungen, die im Arbeitsrecht bedeutsam sein können!

1.       Kein Unfallschutz für Abwege zum Arbeitsplatz (im Gegensatz zu bloßen Umwegen!)

Im Streitfall des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hatte eine Mutter morgens ihr Kind zur Kindergartensammelstelle gebracht, wobei sie aber von ihrem normalen Arbeitsweg, den sie von Berufs wegen einzuhalten hatte, abweichen musste. Auf dem kleinen Umweg kam es zu einem Unfall.

Die Mutter wurde von einem Fahrzeug erfasst und verletzt. Da sie aber nicht auf dem Arbeitsweg geblieben war, ist sie vom direkten Weg zum Ort der versicherten Tätigkeit abgewichen, was dann den Versicherer berechtigte, den Schaden, der auf diesem „Abweg“ (nicht nur „Umweg“) entstanden war, nicht zu ersetzen! Es bestand kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Eine überraschende – unfaire? –  Entscheidung für einen Arbeitnehmer, der (wie hier) als Elternteil sein Kind auf dem Weg zur Grundschule begleitet oder zum Kindergarten bringt, wobei er dann auf einen sogenannten „Abweg“ gerät, obwohl meines Erachtens lediglich ein unbedeutender „Umweg“ vorgelegen haben dürfte, und er dadurch seinen Versicherungsschutz einbüßt!

2.       Was ist „Mobbing“?

In einem Rechtsstreit hatte der Arbeitnehmer sich dagegen gewehrt und Schadensersatz gefordert, weil er gemobbt worden sei. Er machte Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend, dieser habe arbeitsrechtliche Pflichten, den Arbeitnehmer vor Rechtsverletzungen zu schützen und vor deliktischen Einschränkungen zu bewahren. Diese Pflicht habe er verletzt und schuldet deshalb Schadensersatz.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein war allerdings nicht dieser Meinung, weil der Arbeitnehmer den Begriff des „Mobbings“, also die Spezifizierung dessen, was ihm denn Ehrabschneidendes passiert sei, unterlassen und sich damit begnügt hatte, nur von Mobbing zu sprechen, für er einen Schadensersatzanspruch glaubte fordern zu können. Das aber reichte nicht:

Das Landesarbeitsgericht entschied, dass „Mobbing“ kein Rechtsbegriff sei! Die Klage ging für den Arbeitnehmer verloren, unseres Erachtens zu Recht!

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