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GmbH mit gebundenem Vermögen

Wir haben bereits unseren Mandanten mitgeteilt, dass die Regierungskoalition eine Modifikation der im Rechtsraum massiv vertretenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vorantreiben wird, um das typischerweise private Vermögen in der GmbH, das den Gesellschaftern zugerechnet wird, vor der freien Verfügbarkeit zu bewahren, die zwar Vorteile bringt, zum anderen aber eine Kapitalansparung sehr erschweren kann. Der Gesetzgeber plant, dafür eine GmbH mit gebundenem Vermögen (GmbH-gebV) zu installieren, um eben dieser GmbH ein eigenes Vermögen (wie z.B. einer Stiftung) zu verschaffen, auf das die Gesellschafter grundsätzlich nicht in jeder Gesellschafterversammlung nach freiem Ermessen zugreifen können: Das gebundene Vermögen soll nicht jeweils über Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter gelangen können und dürfen, sondern es soll langfristig nachhaltiges Unternehmervermögen bleiben und damit dem Unternehmen „GmbH-gebV“ seine Liquidität erhalten. Alternativ zu einer solchen GmbH-gebV könnte allenfalls eine gemeinnützige GmbH oder eine Stiftung sein, vor der aber viele Mittelständler mit Recht zurückschrecken. Die GmbH-gebV scheint also prima vista eine Zukunft zu haben.

Allerdings weist schon jetzt das Bundesjustizministerium darauf hin, wie schwierig es ist, Missbrauch an dem in der GmbH-gebV gesammelten Vermögen und Ausschüttungen entgegen dem Gründerwillen an die Gesellschafter zu vermeiden: Das in der GmbH entstehende Vermögen muss dauerhaft der Ausschüttung, damit aber auch der Schenkung- und der Erbschaftsteuer, entzogen bleiben. Eine solche Privilegierung gibt es nur bei gemeinnützigen Organisationen. Damit würden Steuervorteile, die diese gemeinnützigen Organisationen genießen sollen, auch hier einem privaten Unternehmen zugänglich, das erwerbswirtschaftlich andere, nicht mit gebundenem Vermögen ausgestattete GmbHs konkurrenzieren würde. Ob das wirklich gewollt ist oder nicht, hat der Gesetzgeber noch nicht endgültig entschieden. Wir wissen zwar, dass gemäß einer Offenbarung des Inhabers einer großen Handelskette („Globus“) der Wunsch bei diesem vorhanden ist, eine GmbH-gebV herzustellen, aber die Umsetzung wird wohl noch auf sich warten lassen! Die GmbH mit gebundenem Vermögen scheint eher ein Wunschgedanke von großen GmbH-Vermögenden zu sein, der dem meines Erachtens vorrangigen Wunsch der Ausschüttung von Gewinnen in GmbH‘s (wie in sonstigen Gesellschaften) an ihre Gesellschafter entgegenzustehen scheint, sodass mit einem Erfolg dieser Gesetzesnovellierung jedenfalls nach derzeitiger Sicht nicht bald zu rechnen sein wird.

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