Seit dem 01.08.2022 gilt das neue Nachweisgesetz. Hiernach müssen Arbeitgeber bei Neueinstellungen seit dem 01.08.2022 dem Mitarbeiter künftig mehr Informationen über das Arbeitsverhältnis geben, als dies nach dem bisherigen Nachweisgesetz notwendig war.
Da hier sehr viele Punkte schriftlich niederzulegen sind, empfehlen wir den Arbeitgebern unbedingt einen Blick in das neue Nachweisgesetz, dort insbesondere in § 2.
Wie erwähnt, gelten diese neuen Pflichten bei Neueinstellungen ab dem 01.08.2022. Beschäftigte, die vor dem 01.08.2022 eingestellt worden sind, müssen allerdings nur schriftlich über ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen unterrichtet werden, wenn sie den Arbeitgeber dazu auffordern.
Neu ist auch, dass dem Arbeitgeber nunmehr bei Verstößen gegen das Nachweisgesetz ein Bußgeld von bis zu 2.000,00 EUR droht.
Daher sollten im Betrieb vorhandene Arbeitsvertragsmuster umgehend unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Nachweisgesetzes angepasst werden.