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Kanzlei FROMM begleitet die Entwicklung der DIN SPEC 91419

Kanalrohre, Stromleitungen, Telefon- oder Glasfaserkabel, dazu noch die Gasversorgung: Trotz sorgfältiger Leitungsdokumentationen der einzelnen Netzeigentümer ist es bei Tiefbauarbeiten nie wirklich gewiss, auf was die Baggerschaufel stößt. Auch historisch bedingt kommen etliche technische Sachverhalte erst nach Öffnen der Baugrube ans Tageslicht. Damit die unterirdische Infrastruktur nicht länger ein schwarzes Loch bleibt, hat ein Konsortium rund um das Ingenieurbüro Berthold Becker GmbH aus Bad Neuenahr-Ahrweiler mit der DIN SPEC 91419 ein Standardformat zur Dokumentation von Tiefbauarbeiten und unterirdischen Grunddaten entwickelt.

Zukunftsfähige Infrastruktur wird nur geschaffen, wenn wir das persönliche lokale Wissen von Tiefbauakteuren nicht mehr verlieren, sondern langfristig sichern und teilen. Die DIN SPEC 91419 liefert hierfür erstmalig einen wertvollen Standard“, umschreibt Geschäftsführer Markus Becker die Grundidee. Seit über 50 Jahren ist das Ingenieurbüro Becker in kommunale Infrastrukturprojekte eingebunden, berät, plant und überwacht die Bauausführung. Die eigenen Projekte sind damit bestens dokumentiert. Nun soll dieses Wissen noch umfangreicher aufgezeichnet und auf Plattformen gebündelt zur Verfügung gestellt werden. Zwar gibt es bereits einige solcher Plattformen, doch waren bisher keine Standards definiert, in welcher Form und in welchen Formaten das Wissen dort zur Verfügung gestellt wird. Das wird nun durch die DIN SPEC 91419 ermöglicht. Sie richtet sich an Tiefbauexperten aller Art, die mit Hilfe der Plattform unterirdische Situationen dokumentieren und für den Wissensaustausch zur Verfügung stellen können. So sollen künftig nicht nur die auch bisher schon aufgezeichneten Primärdaten der Versorgungsträger verfügbar sein, sondern auch Sekundär- und Metadaten etwa zu Baugrundverhältnissen, Betonummantelungen oder Verdämmungen von Altleitungen, undokumentierten Betonfundamenten, Ablagerungen von Siedlungsabfällen, Grundwasserstände und ähnlichem.

Nach einem Kick-off im Juni 2019 wurde binnen sieben Monaten die DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren erarbeitet. Vorgestellt wurde der neue Standard auf der DigitalBAU vom 11. bis 13. Februar in Köln. Die DIN SPEC ist kostenlos zu beziehen unter dem folgenden Link

https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-91419/319460003

Die DIN SPEC 91419 ermöglicht es, persönliche Expertise von unterirdischer Infrastruktur hochprofitabel in Wert zu setzen“, sagt Markus Becker. Er hat als Initiator folgendes Konsortium für die Verfahrensentwicklung gewonnen: Technische Hochschule Mittelhessen, CAIGOS GmbH, bauingenieur24 (Gelnhausen) und FROMM Rechtsanwälte – Kanzlei für Unternehmens- und Steuerrecht, Koblenz. Die DIN SPEC wurde beim Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) erarbeitet, das den Prozess moderiert hat. Den Geschäftsplan mitgetragen haben des Weiteren: Mandat Managementberatung GmbH; Esri Deutschland GmbH; FH Aachen, Fachbereich 2 – Bauingenieurwesen, Netzmanagent; pbsgeo; IKT – Institut für unterirdische Infrastruktur; Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH; Strabag.

Mit dem Standard-Datenformat schafft die DIN SPEC eine Grundlage für einen Austausch von wertvollem Know-how über Plattformen- und Systemgrenzen hinweg. Sie ist ein gelebtes Beispiel der Möglichkeiten des Informationszeitalters und der Digitalisierung, indem sie eine Grundlage für den Zugang zu Informationen schafft, die bisher `vergraben` waren“, bewertet Rechtsanwalt Metzler die Ergebnisse des Projekts.

Bei der Kanzlei FROMM ist er Ihr Ansprechpartner nicht nur für alle Themen der digitalen Wirtschaft, sondern auch für die Begleitung und Umsetzung von Projekten zur Digitalisierung Ihres mittelständischen Unternehmens. Durch die Nutzung von IT-gestützten Lösungen, angefangen bei vernetzten CRM- oder Warenwirtschaftssystemen, Lösungen zur Handhabung von Mitarbeiter-Benefits oder durch die Nutzung von BIM-Systemen im Rahmen der Bauplanung und des späteren Facility-Managements, lassen sich hohe Effizienzvorteile fruchtbar machen.

Diese Maßnahmen erfordern jedoch eine umfassende Sicht auf vertragliche, lizenzrechtliche und nicht zuletzt datenschutzrechtliche Aspekte, bei deren Bewertung wir Sie gerne unterstützen.

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