Kürzlich war in der Presse zu lesen, dass das Unternehmensstrafrecht im Wege des so genannten „Verbandssanktionengesetzes“ verschärft werden soll, dass sogar Bußgelder gegen Unternehmen festgesetzt werden, die sich nicht an Gesetze halten, die bis zu 10 % des Jahresumsatzes betragen können. Die Begründung der Justizministerin lautete: Gerade größere Unternehmen würden, wenn sie nicht bis zu 10 % des Konzernumsatzes als Strafe würden zahlen müssen, über Bußgelder geringeren Umfangs nur „lächeln“.
Wenn aber Manager aus dem Unternehmen heraus Straftaten begehen, sind das deren Straftaten, es sind keine Straftaten der „Unternehmen“. Wieso sollen also Unternehmen bestraft werden, die selbst als Ansammlung nicht der Handelnden, sondern der Anteilseigner gar nichts getan haben? Die beabsichtigten Unternehmenssanktionen treffen also offensichtlich die Falschen! Es kann ja sein, dass Manager Straftaten begehen, wobei sie das Unternehmen als „Vehikel“ benutzen, um unberechtigt zu Erfolgen zu gelangen, die ihnen bei berechtigtem Vorgehen nicht zukommen würden. Aber was hat das Unternehmen als Ansammlung von Aktionären oder Gesellschaftern unmittelbar damit zu tun, dass man diese selbst – damit mittelbar die Anteilseigner – bestrafen könnte? Strafbar handeln doch nicht diese, sondern ausschließlich die Manager. Dann sollen auch diese dafür zur Verantwortung gezogen werden und nicht die Aktionäre und Anteilseigner, die mit ihren „schwarzen Schafen“ in der Unternehmensführung außer der Tatsache, dass sie diese (zumindest in den allermeisten Fällen) in Unwissenheit über deren wie auch immer gearteten Hang zu Unternehmensstraftaten ins Amt gehoben haben, nichts tun haben? Die wahren Übeltäter sind die strafbar handelnden Manager, und nicht die grundlos durch Sanktionen geschädigten Anteilseigner. Wenn die Justizministerin jetzt sozusagen die Anteilseigner für Unternehmensunrecht zahlen lässt, erwischt sie die Falschen: Das ist eine besondere Form der Sippenhaft, wie es ein Jurist kürzlich formuliert hat.
Alle kennen den Dieselskandal. Was haben die Unternehmen und ihre Anteilseigner denn für einen Anteil an den dort begangenen Straftaten? Sie haben doch gar nicht gehandelt! Gehandelt haben ausschließlich Unternehmenslenker, von denen bis jetzt erstaunlicherweise nicht ein einziger wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist!
Offensichtlich wird das Recht, das unser System bietet, nicht ausgeschöpft! Wieso sollte dann im Wege der „Sippenhaft“ ein anderer, nämlich der Anteilseigner, für durch Manager begangene Unkorrektheiten zahlen müssen. Solche Unternehmenssanktionen sind schlicht ungerecht: Sie treffen Unschuldige!