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Steuerhinterziehung: Steuerskandal in der Schweiz

Mit höchstem Erstaunen mussten wir vernehmen, dass der „Steuerhinterziehungs-Beihilfestaat“, die Schweiz, auf einmal zu einem „Steuerfahndungs-Unterstützungsstaat“ mutiert ist: Er erlaubt, dass mutmaßliche – keineswegs bewiesenermaßen – Steuersünder in Deutschland, die in der Schweiz Geld gehortet haben, an den Pranger gestellt werden, indem im Internet ihre Namen veröffentlicht werden.

Das geschieht bei all solchen Personen, bezüglich derer auch die deutschen Steuerfahnder Amtshilfe eingefordert haben.

In der Schweiz kann der Betroffene durch einen möglichst umgehend zu bestellenden Schweizer Anwalt dort ein Beschwerdeverfahren anhängig machen und beanstanden, dass eine solche diskriminierende Veröffentlichung überhaupt stattgefunden hat. Er kann darauf hoffen, dass es dem schweizerischen Anwalt gelingt, der Preisgabe weiterer Informationen im Einzelfall zu unterbinden, weil nämlich grundsätzlich die Schweiz die Personen schützen will, die von einem Amtshilfeersuchen aus anderen Staaten betroffen sind. Das jetzige Verhalten ist eine Verkehrung der Welt! Dem Betroffenen wird keine Möglichkeit verschafft, sich gegen die schweizerische Maßnahme zu wehren, was ihn an die hiesige Fahndung praktisch ausliefert.

Wenn aber gegen ihn noch kein Ermittlungsverfahren in Deutschland existiert, kann er möglicherweise noch eine wirksame Selbstanzeige hinbekommen (Vermeidung der Verfolgung der Steuerhinterziehung). In jedem Fall kann er anderen eine solche Möglichkeit zur Selbstanzeige verschaffen, wenn etwa Angehörige oder Geschäftspartner von ihm durch die Ermittlungen gegen ihn selbst belastet werden könnten: Diesen steht der Weg in die Selbstanzeige (noch) offen, weil ihre Tat in der Regel „nicht entdeckt“ ist.

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