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Nachfolgeregelung und deren Fallstricke (06.11.2014)

Das Bankhaus August Lenz, ein bedeutendes Mitglied der europäischen Bankengruppe Mediolanum , hatte am 06.11.2014 einen erlesenen Kreis seiner Kunden in das noble Hotel „Le Méridien Grand Hotel“ in Nürnberg eingeladen. Rund 200 Zuhörer konnten in exklusivem Rahmen und bei perfekter Organisation einen wunderbaren Abend erleben.

Der Vorstandsvorsitzende Silvio Cracco betonte in seiner Begrüßung, dass der Standort Nürnberg für das Bankhaus Lenz und den italienischen Mutterkonzern eine besondere Bedeutung habe, was er durch seine Anwesenheit unterstrichen wissen wollte.

Die Philosophie der alteingesessenen und traditionsbewussten Privatbank sei es, nachhaltig und in dem Selbstverständnis, „von Menschen für Menschen“ Vermögens- und Finanzberatung anzubieten, zu agieren, ohne bei der klassischen Finanzanlageberatung stehen zu bleiben: Die Privatbank zeichne aus, dass die „Family-Banker“ mehr sein müssten und mehr sein wollten, als schlichte Vermögensanlageberater und Versicherungsmakler: Sie seien vielmehr ganzheitlich agierende Finanzberater des Kunden, stets bemüht, eine Optimierung der Finanz-, Vermögens- und Versicherungssituation des Kunden zu erreichen und dessen Interessen in den Vordergrund zu stellen. Dabei sei die nachhaltige Begleitung des Kunden über die Beratung hinaus eines der wichtigsten Leitmotive des Bankhauses.

Auch das Thema der Unternehmens- und Vermögensnachfolge, das Anlass der Einladung zum Abend war, sei ein solcher Mosaikstein in der ganzheitlichen Beratung, weswegen dieser Aspekt vom Bankhaus August Lenz bewusst herausgepickt worden sei, um eine entsprechende Sensibilisierung bei den Kunden zu erreichen. Zu diesem Zwecke sei Herr RA, FAStR, StB Dr. Andreas Fromm aus der mittelstandsberatenden Kanzlei FROMM mit Sitz in Koblenz und Köln als Referent eingeladen worden, der im Rahmen seines Vortrages eine Leitlinie für Fragen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge aufzeigen solle.

Herr Dr. Fromm begann seinen lebhaften Vortrag damit, dass er sich nach der Auslotung möglicher Varianten der anstehenden Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Erbschaftsteuer dem Thema der Gerechtigkeit zuwandte und hierbei unterstrich, dass eine Gerechtigkeit in der Regel nicht objektiv gefunden werden könne, sondern stets überlagert sei von einem subjektiven Empfinden, das insbesondere durch Vertrauen zwischen den agierenden Parteien geprägt sei und geprägt sein sollte:

Die vermögensabgebende Generation habe zur Aufgabe, dieses subjektive Gefühl der Gerechtigkeit im Vorfeld der Übertragungen derart zu festigen, dass Streitigkeiten in der letztlich zugewiesenen Sache oder deren Wert gar nicht erst aufkommt.

Im Nachgang führte Herr Dr. Fromm die Zuhörer mit vielen Beispielen aus der Praxis durch die so genannte „Nachfolgematrix“ und deren Risiken, also die Felder, die im Rahmen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge regelmäßig zu beachten sind:

Zum einen seien hier Vorsorgemaßnahmen für den Fall, dass die abgebende Generation, z.B: mangels Geschäftsfähigkeit, nicht mehr in der Lage ist, Vermögensmaßnahmen zu ergreifen, zu treffen. Umfassende Vollmachten, die ein Agieren zum Schutze des Vermögens ermöglichen, seien unentbehrlich. Auch für Auslandsvermögen sei entsprechende Vorsorge zu treffen, um diesbezüglich nicht in Handlungsunfähigkeit zu versinken.

Selbstverständlich sei darüber hinaus für den Fall des Todes die so genannte „Haftungstrias“ zu beachten, also das Zusammenwirken von Güterstandsrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht sowie dem dies allumfassende Steuerrecht. Neben der Pflichtteilsrelevanz des Güterstandes wurde auch die Chance der so genannten „Güterstandsschaukel“ beschrieben. Bei den testamentarischen Verfügungen sei insbesondere darauf zu achten, dass spätere Streitigkeiten durch versehentliche Fehlformulierungen oder mangels Harmonisierung mit güterstands- oder gesellschaftsrechtlichen Regelungen vermieden werden. Gerade die ertrag- und erbschaftsteuerlichen Risiken, die bei einer solchen Disharmonie entstehen könnten, wurden an eindrucksvollen Beispielen aus der Praxis belegt und in einen alltäglichen Kontext gesetzt.

Auch die gesellschaftsrechtliche Dimension von Nachfolgeregelungen wurde aufgezeigt sowie schließlich das erbschaft- und schenkungsteuerliche Umfeld, das wegen des zu erwartenden Wegfalls der derzeit großzügigen Betriebsvermögensprivilegierungen besondere Aufmerksamkeit verdiente. Allerdings wurde auch auf die erbschaftsteuerlichen Optimierungsmöglichkeiten hingewiesen, die vermutlich auch weiterhin zu nutzen sein werden, selbst wenn – wie erwartet – in Kürze ein neues Erbschaftsteuerrecht gelten wird.

Es sei zudem nicht zu unterschätzen, welche strafrechtlichen Risiken mit einer Nachfolge einhergehen könnten, was im derzeitigen Stimmungsgefüge in der Öffentlichkeit und beim Fiskus mehr denn je zu beachten sei.

Schließlich wurde die Möglichkeit einer „externen“ Nachfolge durch Stiftungslösungen beleuchtet.

Für den Fall nämlich, dass (noch) kein geeigneter Unternehmens- oder Vermögensnachfolger existiere, seien mit Stiftungslösungen erhebliche Effekte zu generieren, wie beispielsweise an der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung durch ein kinderloses Ehepaar gezeigt werden konnte.

Insgesamt konnte der Vortrag einen unmittelbaren Mehrwert für die Zuhörer schaffen, den diese für ihre persönlichen Überlegungen mit nach Hause nehmen konnten.

Nach etwa einer Stunde Vortrag zu den verschiedenen Disziplinen der Nachfolgeberatung, übernahm Herr Bernhard Lechner, ebenfalls Vorstandsmitglied des Bankhauses August Lenz, noch einmal das Wort und unterstrich die „Philosophie der Nachhaltigkeit und ganzheitlichen Beratung“ des Bankhauess August Lenz. Er zeigte sich selbstbewusst, dass das Bankhaus August Lenz Kompetenzen abdecke, die das Bankhaus deutlich von der Konkurrenz abgrenze, wenn er auch gerne zugab, dass nicht alle Kompetenzen gleich stark ausgeprägt seien.

Im Nachgang hierzu übernahm Herr Philipp Schütz, Family Banker Exclusive Agent der Bankhaus August Lenz & Co. Ag und Moderator des Abends, die ehrenvolle Aufgabe, alle Gäste zu einem Empfang im Foyer des Hotels einzuladen, wo noch bis spät in den Abend hinein interessante Gespräche geführt wurden. Die gelungene Veranstaltung wird vielen eindrucksvoll im Gedächtnis bleiben.

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