Wenn sich Unternehmer oder Vermögensinhaber Gedanken darüber machen, wie sie ihr Vermögen auf die nächste Generation aufteilen können, haben sie oftmals zwar pauschale Vorstellungen, deren Probleme sich aber erst erweisen, wenn es ins Detail geht. Hier ist oftmals individueller Rat auf hohem Niveau gefordert, um nicht der Familie ein Desaster zu hinterlassen. Das kann herrühren aus Prozessen in der Familie, weil die Familienmitglieder sich ungerecht behandelt fühlen, aber auch durch fehlerhafte Regelungen, die so, wie sie dem aktuellen Willen des Erblassers entsprachen, nicht testiert wurden, Erbschaftsteuerbelastungen, die im worst case sogar einen Nachlass zerschlagen können, aber nie bedacht wurden, oder Ähnliches.
Das alles sind Dinge, die einer besonderen Beratung und Analyse mit Ergebnisvorschlägen bedürfen.
Vielfach unerkannt und unbeachtet bleiben aber die „schlichten Dinge“ der Nachfolgegestaltung, die auch hohe Belastungsrelevanz gewinnen können, was oftmals dem Unternehmensträger und seiner Familie gar nicht bewusst ist!
Um diese Dinge geht es, wenn wir davon sprechen, dass „familiäre Querschläger“ vermieden werden sollen: Das sind die kleinen unerkannten Probleme, die so gefährlich sind, weil sie große Wirkungen entfalten können!
Nicht nur ein kleines Problem entsteht, wenn sich nach dem Todesfall herausstellt, dass der Erblasser etwa weitere Kinder hatte, die im Familienverbund unbekannt waren! Dass jetzt eine Menge Unannehmlichkeiten bis hin zu Prozessauseinandersetzungen der Erben mit dem in jedem Fall pflichtteilsberechtigten (außerehelichen) Kind eintreten können, muss realistischerweise befürchtet werden.