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Zweischneidigkeit der günstigen Zinssituation für Unternehmen!

Dass im Moment die Kreditzinsen so günstig wie noch nie sind, Unternehmenskredite also „billig“ sind, ist ein Faktum; die Investitionstätigkeit wird hierdurch verbessert. Allerdings sollte der Unternehmer nicht unvorsichtig werden, denn die günstigen Zinsen werden keinen auf Dauer der Investitionsfinanzierung langfristigen Bestand haben, und fallen höhere Zinsen an, die möglicherweise dann nur schwer verkraftet werden können, drohen Engpässe! Hier ist also Augenmaß gefordert!

Ein negativer Gesichtspunkt dieser der „Zinsschmelze“ bleibt allerdings häufig unbeachtet:

Hierdurch wird mittelbar die Bilanz des Unternehmens – und damit reflexiv die Ausschüttungserwartungen der Gesellschafter – massiv beeinflusst, wenn dieses etwa Pensionszusagen an Mitarbeiter erteilt hat (wozu auch der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst zählt).

Zwar wird die Rückstellung nach steuerlichen Kriterien wie bisher aufgebaut mit dem irreal gewordenen Kapitalisierungszinssatz von 6 %. Das bedeutet, wenn also eine Rente zu zahlen sein wird von 1.000,00 EUR, so bindet diese Verpflichtung (vereinfacht) steuerlich ein Kapital von rund 16.600,00 EUR (1.000,00 : 6 %).

Das bedeutet, dass die Zuführungen zu den jährlichen Rückstellungen das steuerliche Ergebnis nicht mehr als bisher belasten:

Aber handelsrechtlich droht Gefahr:

Stellt man sich vor, dass der handelsrechtliche (und versicherungstechnisch maßgebliche) Kapitalisierungsfuß zur Feststellung des Risikos aus Pensionszusagen nicht 6 %, wie steuerlich, betragen wird, sondern nur 3,5 %; wächst das Rückstellungspotential von „nur“ 16.600,00 EUR, auf künftig ca. 28.000,00 EUR (1.000 : 3,5 %). Die Folge ist, dass die jährlichen Zuführungen zur Rückstellung deutlich anwachsen, damit den ausschüttungsfähigen Gewinn maßgeblich mindern werden, ohne dass die Gewinnminderung zu einer Steuerminderung korrespondierte! Das Unternehmen hat weniger Gewinn, aber gleiche Steuerbelastung (wie bisher), und für die handelsrechtliche Kapitalentwicklung bleibt weniger übrig!

Es wird damit gerechnet, dass die beschriebenen Zinseffekte bis zum Jahr 2018 zu einem Anstieg der Pensionsrückstellungen um bis zu 35 % bei den betroffenen Unternehmen führen werden.

Wer von den betroffenen Unternehmen derzeit genügend Liquidität hat, um seine Pensionsbelastungen auf einen externen Versorgungsträger übertragen („auscashen“) zu können, sollte dies schnellstmöglich tun, denn es wird „nicht billiger“:

Zum einen sollen schon in 2014 die Abfindungsmöglichkeiten betrieblicher Altersversorgung eingeschränkt werden, wobei gleichzeitig die Unverfallbarkeitsfristen auf drei Jahre verkürzt werden, was natürlich zu einer zusätzlichen Verteuerung führen wird.

Das kann einhergehen mit der sich stets verlängernden Lebenserwartung, die ja die Sterbetafeln beeinflusst, aus denen letztlich die Dauer der mutmaßlichen Pensionslaufzeit abgeleitet wird: Die Pensionsbelastung kann also für arbeitnehmerfreundliche Unternehmen maßgeblich anschwellen, die einmal zu deren Gunsten Verträge eingegangen sind, für die die Grundlagen sukzessive in Fortfall geraten sind und sich weiterhin verschlechtern werden! Das gilt erst recht, wenn die Pensionszahlungen, wie typisch, zusätzlich an die Kaufkraftentwicklung gekoppelt sind.  

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