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Dr. Rüdiger Fromm

Umbaukosten fürs häusliche Arbeitszimmer

Bekanntlich sind Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich als Werbungskosten oder (bei zu Hause arbeitenden Gewerbetreibenden oder Freiberuflern) Betriebsausgaben. Im jüngsten Streitfall (BFH VIII R 16/15) hatte ein Steuerberater sich in seinem Einfamilienhaus ein häusliches Arbeitszimmer

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