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Urheberrecht

Wir unterstützen Sie auf dem Rechtsgebiet des Urheberrechts:

Das Urheberrecht ist geprägt durch die Achtung der Urheberschaft und der Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg der kreativen Leistung. Geschützt ist das Recht des Urhebers an seinem Werk als persönliche geistige Schöpfung (u.a. Werke der Literatur, Musik, Film, Kunst, Fotografien und Computerprogramme). Der Urheber entscheidet, ob und in welchem Umfang sein Werk veröffentlicht wird. Das Veröffentlichungsrecht ist geprägt durch das Informationsrecht, das Urheberbenennungsrecht sowie das Verbot der Beeinträchtigung und Entstellung.

Die Kanzlei FROMM steht Ihnen für die Durchsetzung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche zur Verfügung. Diese umfassen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Vernichtungsansprüche von zu Unrecht vervielfältigten Werken. Weiterhin prüfen und gestalten wir Lizenzverträge zwischen Urhebern und Nutzungsberechtigten.

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