Wir unterstützen Sie auf den Rechtsgebieten des allgemeinen und besonderen Persönlichkeitsrechts.
Innerhalb des Medienrechts nimmt das Presse- und Äußerungsrecht immer mehr an Bedeutung zu. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt grundsätzlich jedem das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob und wie er das eigene Leben öffentlich machen möchte. Beim besonderen Persönlichkeitsrecht geht es vorwiegend um das Urheberpersönlichkeitsrecht und das Namensrecht. Wenn ohne Ihr Einverständnis wahre oder unwahre Tatsachen über Sie oder Ihr Unternehmen verbreitet wurden und Ihr guter Ruf möglicherweise durch die Berichterstattung in Presse und sozialen Medien Schaden nimmt, können wir Ihnen helfen.
Hierbei prüfen wir alle in Betracht kommenden Ansprüche zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Außerdem setzen wir presserechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Schadensersatz und Geldentschädigung durch.