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Ehe(vertrags)recht

Ein Ehevertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Eheleuten oder Verlobten. Grundsätzlich enthält der Ehevertrag Regelungen zum Güterstand, möglicherweise auch erbrechtliche Gestaltungen und vorsorgliche Bestimmungen für den Fall des Scheiterns der Ehe. Ebenso gehören dazu Regelungen über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts, Bestimmungen über die Durchführung des Versorgungsausgleichs, Ausübung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts mit gemeinsamen Kindern.

Der Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung, wenn güterrechtliche Fragen geregelt werden. Es ist sinnvoll, vorher den Inhalt des Vertrages unter familien- und steuerrechtlichen und eventuell auch erbrechtlichen Gesichtspunkten prüfen zu lassen.

Durch den Abschluss eines Ehevertrages werden gesetzliche Rechtsfolgen abgeändert, die bei fehlender vertraglicher Abrede im Fall der Scheidung oder des Todes automatisch eintreten würden. Dadurch wird bei richtiger Gestaltung Rechtssicherheit geschaffen und es werden teure und langwierige Prozesse vermieden.

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