Am 08.11.2018 hat unsere 5-teilige Vortragsreihe „DSGVO für mittelständische Unternehmen“ ihren Anfang genommen. Wir freuen uns, dass zahlreiche Interessierte – bestehende Mandanten wie auch neue Gesichter – den Weg zu uns gefunden haben, um sich in drei Impulsvorträgen über die Grundlagen der datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung informieren zu lassen.
Zunächst konnte Herr Dr. Paul Klickermann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, einen umfassenden Überblick zur datenschutzrechtlichen Einwilligung geben und aufzeigen, wie eine solche etwa auch über AGB wirksam eingeholt werden kann. Anschließend erläuterte Frau Rechtsanwältin Stephanie Koch datenschutzrechtliche Anfordernisse an die rechtssichere Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Bewerbungsverfahren sowie bei der offenen und verdeckten Videoüberwachung.
Zur Abrundung betonte Herr Rechtsanwalt Alexander Metzler, dass Investitionen in den Datenschutz gerade mit Blick auf die Digitalisierung gleichsam Investitionen in die Zukunft des eigenen Unternehmens darstellen, und gab Tipps zur Verwendung von CRM-Software sowie zur ansprechenden und effektiven Handhabung von Datenschutzerklärungen.
Wir freuen uns sehr, dass die Interessierten zahlreiche Fragen mitgebracht hatten, die im Rahmen der einzelnen Vorträge diskutiert und im Nachgang unter dem Eindruck der vielen Impulse und Ideen, die unsere Experten geben konnten, bei angeregten Gesprächen und einem Glas Wein vertieft wurden.