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Verbraucher-Immobilien-Darlehen – Jetzt handeln oder nie!

Für Verbraucher, die ein Verbraucher-Immobilien-Darlehen aufgenommen haben, wird die Zeit knapp. Nur noch bis zum 21.06.2016 ist es möglich, den sogenannten „Widerrufs-Joker“ gegen die im Regelfall hochverzinsten Altdarlehensverträge auszuspielen. Entscheidend dafür, ob der Widerruf noch rechtzeitig erfolgt ist oder nicht, ist der Zugang des Widerrufs beim Kreditinstitut. Der Widerruf muss also bis zum 21.06.2016 dort eingegangen sein!

Soweit Verbraucher im Zeitraum zwischen 2002 und 2009 entsprechende Verbraucher-Immobilien-Darlehen abgeschlossen haben, empfiehlt es sich in jedem Fall, diese prüfen zu lassen. In der großen Mehrzahl der Widerrufsbelehrungen sind Fehler enthalten, weshalb den Verbrauchern noch bis heute ein Widerrufsrecht zusteht.

Die Ersparnisse können erheblich sein, alleine der Zinsunterschied drängt sich als stichhaltiges Argument für die Prüfung der Möglichkeit des Widerrufs auf. Die Verbraucher kommen bei erfolgreichem Widerruf ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus ihren Verträgen „heraus“ und können im Einzelfall daneben noch ein „Plus“ erzielen, wenn bereits relativ hohe Abzahlungen auf den Kredit erfolgt sind.

Wer jetzt also nicht handelt, vergibt die Möglichkeit auf erhebliche finanzielle Entlastung. Vielleicht möchten Sie aber auch nicht handeln – weil Sie eine gute Geschäftsbeziehung zu Ihrer Bank haben. Auch das ist viel Wert!

 

 

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