Die Ausbildung der Juristen legt ihren Schwerpunkt darauf, das Handwerkszeug für die künftigen Tätigkeiten – sei es als Jurist bei der Verwaltung, als Richter/Staatsanwalt, als Unternehmensjurist oder als Rechtsanwalt – zu vermitteln, also insbesondere juristische Methodik und abstraktes Strukturdenken. Bei der Fülle des Stoffes bleibt da häufig der Bezug zur Praxis zurück, insbesondere im betriebswirtschaftlichen Bereich. Aus diesem Grund wird das Zusatzangebot des Landesprüfungsamtes, das für die Referendarsausbildung verantwortlich ist, einen Blick über den Tellerrand in die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung zu werfen, gerne angenommen. Am 22.05.2015 stellte Dr. Andreas Fromm den jungen Kollegen das Thema in einem Ganztagesseminar vor und zeigte auf, dass die wirtschaftlichen Grunddaten eines Unternehmens rechtsgebietsübergreifend genutzt werden können. Nicht nur der Gesellschafts- oder Steuerrechtler wird mit Bilanzen oder Buchhaltungsdaten und deren Auswertung konfrontiert, sondern auch der Arbeitsrechtler, Strafrechtler, Insolvenzrechtler, Urheberrechtler, Prozessrechtler, Erbrechtler und Familienrechtler, ja selbst die Verwaltungsrechtler werden sich mit dieser Materie konfrontiert sehen. Da schadet es nicht, wenn die Grundidee der handelsrechtlichen Buchführung und Bilanzierung verstanden ist, insbesondere das Verhältnis von Vermögensentwicklung und Liquiditätsstruktur verstanden wird. Auch der Umgang mit den Daten in der Krise eines Unternehmens sollte im Ansatz beherrscht werden, insbesondere die insolvenzrechtlichen Implikationen mit strafrechtlicher Bedeutung. Aber auch darüber hinaus haben rechtliche Entscheidungen in der Regel erhebliche betriebswirtschaftliche Folgen, die der gute Berater ebenfalls absehen und analysieren können sollte. Schließlich wurden die gewonnenen Erkenntnisse in dem Bereich der Existenzgründung und Businessplanung umgesetzt und mit praktischen Momenten der eigenen Kanzleigründung ,,zum Leben erweckt“. Eine ob der Kürze der Zeit und der Fülle des Stoffes anstrengende, aber beglückende Veranstaltung, die sicherlich ihren Mehrwert bei allen Beteiligten hinterlassen hat.
Buchführung und Bilanzierung: Juristenausbildung
Ähnliche Artikel
Aktuelles zur Grunderwerbsteuer
11.09.2026 | Steuerrecht
Die Grunderwerbsteuer mausert sich Jahr für Jahr zu einer echten Investitionsbelastung, da mittlerweile nahezu alle Bundesländer in Deutschland mindestens 5 % als Grunderwerbsteuerbelastung erheben. Nur noch Bayern und Sachsen sind mit 3,5 % Belastung „bürgerfreundlich”. …
Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
04.09.2026 | Arbeitsrecht
Es kommt mitunter vor, dass Mitarbeiter, die ihren Urlaub im Ausland verbringen, nach Urlaubsende nicht wieder ihre Arbeit beim Arbeitgeber aufnehmen, sondern ihm vielmehr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines ausländischen Arztes zukommen lassen, wonach sie noch einige …
Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
21.08.2026 | Sozialversicherungsrecht
Sachverhalt Mit Urteil vom 20.02.2024 (B 12 KR 1/22 R) hatte sich das Bundessozialgericht erneut mit der Frage der Sozialversicherungspflicht des Fremdgeschäftsführers einer GmbH zu befassen. Zwar hielt dieser keinerlei Gesellschaftsanteile an der GmbH, deren …
Rechtsprechungsänderung zur zinsfreien Stundung von Forderungen
24.07.2026 | Steuerrecht
Nicht selten gibt es im Umfeld der Unternehmens- und Vermögensnachfolgeberatung Situationen, in denen eine Partei der anderen Partei zinsfrei eine Forderung stunden möchte. Das können Konstellationen sein, bei denen ein Pflichtteil ausgelöst wird, eine Abfindung …
Auch ein GmbH-Fremdgeschäftsführer kann Arbeitnehmer im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AGG sein
12.06.2026 | Arbeitsrecht, Stephanie Koch
Zielsetzung und Anwendungsbereich des AGG Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen …