Bereits am vergangenen 21.02.2019 fand der zweite Teil unserer 5-teiligen Vortragsreihe „DSGVO für mittelständische Unternehmen“ statt. Wir freuen uns, dass auch dieses Mal zahlreiche Interessierte den Weg zu uns gefunden haben, um sich über Auswirkungen der DSGVO auf Direkt- und Online-Marketing sowie über die Nutzung von Social Media zu informieren.
Zunächst konnte Herr Dr. Paul Klickermann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, einen umfassenden Überblick zur Direktwerbung via Newsletter geben und beleuchtete dabei neben datenschutzrechtlichen auch wettbewerbsrechtliche Aspekte, vor allem mit Blick auf begleitende Maßnahmen wie Reichweiten-Tracking per Web-Beacons. Seinen Vortrag rundete er mit Informationen zum aktuellen Thema der rechtskonformen Nutzung von Facebook-Fanpages für Unternehmen ab.
Im Anschluss erläuterte Herr Rechtsanwalt Alexander Metzler, die technischen und rechtlichen Hintergründe von Retargeting-Kampagnen, die einerseits eine effektive Werbeform darstellen, aber auch datenschutzrechtliche Herausforderungen bieten. Hieran anknüpfend informierte der Referent über Möglichkeiten, wie ein Webseitenbetreiber Content von Drittanbietern, insbesondere von Social Media-Plattformen wie YouTube oder Twitter, rechtssicher in die eigene Webseite einbetten kann.
Wir freuen uns sehr, dass die Interessierten zahlreiche Fragen mitgebracht hatten, die im Rahmen der einzelnen Vorträge ausgiebig diskutiert und im Nachgang unter dem Eindruck der vielen Impulse und Ideen, die unsere Experten geben konnten, bei angeregten Gesprächen und einem Glas Wein vertieft wurden.
Bereits an dieser Stelle möchten wir die am 28.03.2019 stattfindende dritte Veranstaltung unserer Reihe hinweisen, wofür wir Herrn Alexander Dörsam von der Antago GmbH als externen Referenten gewinnen konnten, der im Rahmen eines Live-Hackings die Verwundbarkeit von IT-Systemen anschaulich vorführen wird.
Die Referenten sind im Schwerpunkt in der Beratung von Mandanten bei datenschutz-, urheber- und IT-rechtlichen sowie sonstigen Herausforderungen der digitalisierten unternehmerischen Tätigkeiten aktiv. Rechtsanwalt Dr. Klickermann ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Lehrbeauftragter der Universität Mainz und Dozent am Mainzer Medieninstitut. Rechtsanwalt Metzler absolviert derzeit berufsbegleitend den Master-Studiengang Medienrecht am Mainzer Medieninstitut mit Schwerpunkten im Urheberrecht und IT-Recht sowie aktuellen Herausforderungen einer Medienlandschaft im Wandel.