Noch am 17. Mai, und damit knapp eine Woche vor Inkrafttreten der DSGVO, veröffentlichte der Branchenverband der digitalen Wirtschaft BITKOM eine repräsentative Umfrage, wonach gerade mal jedes dritte Unternehmen die neuen Regelungen nach eigenen Angaben größtenteils, und ebenso viele zumindest teilweise umgesetzt hatten.
Auch heute, knapp 120 Tage nach dem Inkrafttreten, stehen viele Unternehmen noch mitten im Umsetzungsprozess. Gerade für die mittelständische Wirtschaft sind damit hohe Herausforderungen verbunden, die sich aus dem (gefühlt) unüberschaubaren Regelwerk und dem personellen, finanziellen und organisatorischen Aufwand ergeben. Die mit den Änderungen einhergehende Rechtsunsicherheit aufgrund zahlreicher neuer Vorgaben, die erst durch die Rechtsprechung zu konkretisieren sein werden, tut ihr übriges, um gerade den Mittelstand weiter zu verunsichern.
Dabei ist in Zeiten, wenn Daten als das neue Erdöl gehandelt werden, und Begriffe wie Big Data und maschinelles Lernen sich in aller Munde befinden, die Entwicklung eines detaillierten und ausgeklügelten Datenschutzkonzeptes nicht nur eine bloße Vorsichtsmaßnahme gegen Bußgelder – Datenschutz ist ein Asset, ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal, das man sich gerne und stolz auf die Fahnen schreiben darf!
In der täglichen Beratungspraxis begegnen uns dabei regelmäßig Fragestellungen nicht nur zu den Auswirkungen der DSGVO auf das Direkt-Marketing und die Nutzung von Social Media, so etwa Facebook-Fanpages, sondern auch zum richtigen Umgang mit Beschäftigten- und Kundendaten, der bereits mit Eingang einer Bewerbung beginnt. Neben Anfragen zur Erstellung einer rechtskonformen Datenschutzerklärung stellen sich auch immer wieder Fragen in Bezug auf die praxisgerechte Einholung einer Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, ebenso wie die Umsetzung der gesteigerten Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit. Nicht zuletzt ist bei der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, etwa bei der Auftragsabwicklung, aber auch beim Betrieb der eigenen Unternehmenswebseite, daran zu denken, dass häufig eine Auftragsverarbeitung vorliegt.
Gerne möchten wir unsere Expertise in diesem Bereich mit Ihnen teilen und laden Sie ein zu unserer 5-teiligen Vortragsreihe, die am 08.11.2018 ihren Anfang nimmt. In den Räumlichkeiten unserer Kanzlei erwarten Sie zum übergreifenden Thema „Datenschutz in mittelständischen Unternehmen“ Kurzvorträge unserer auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwälte mit anschließendem Get-Together in geselliger Runde. Wir freuen uns auf alle Fragen, die Sie zur DSGVO haben, und auf eine rege Teilnahme! Details folgen!