Zahlen Sie ehrlich Ihre Steuer?
Bekanntlich haben weit über 50 Staaten sich im Rahmen einer multilateralen Vereinbarung in Steuersachen geeinigt, einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der Länder durchzuführen. Auch Liechtenstein hat sich dazu verpflichtet. Die Finanzinstitute der beigetretenen Länder haben ausdrücklich ein Bekenntnis abgelegt zum globalen OECD-Standard zwecks Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Deshalb müssen alle Anleger, die etwa gerade in Liechtenstein Bankkonten, Wertpapierkonten oder rückkauffähige Versicherungsverträge haben oder die Stiftungsbegünstigte dort residierender Stiftungen sind, zum Jahresbeginn 2016 damit rechnen, dass ihre ausländischen Rechtsbeziehungen für inländische Steuerbehörden evident werden.
Die Finanzinstitute übernehmen die Pflicht, detaillierte Angaben über die Konteninhaber an ihre dortigen Steuerbehörden weiterzuleiten; diese übermitteln dann Namen, Anschrift, Ansässigkeitsstaat und Steueridentifikationsnummer mit Geburtsdatum des Kontoinhabers an den Heimatstaat. Finanzinstitute haben allerdings die Kontoinhaber auf ihre Tätigkeit im Rahmen dieser Informationspflichten mitzuteilen.
Damit können Kontoinhaber frühzeitig überprüfen, ob die mitgeteilten Daten auch tatsächlich zutreffend sind; sie haben Berichtigungsansprüche und können Austausch etwa fehlerhafter Daten von den ausländischen Steuerbehörden verlangen. Allerdings ist auch über den Austausch von Daten selbst ebenfalls den inländischen Steuerbehörden Kenntnis zu verschaffen zu Zwecken der Veranlagung, Erhebung oder Strafverfolgung von Steuern.
Auch hier gilt, was wir unseren Mandanten schon in verschiedenen News dringend ans Herz gelegt haben:
Steuerehrlich währt am längsten!