Geldanlage 2015 (Vortrag vom 16.07.2015)
Am 16.07.2015 fand in dem wunderbaren Restaurant Schiller’s in Koblenz der Vortragsabend zum Thema Geldanlage 2015 – wie Sie die richtigen Anlageentscheidungen treffen statt. Die beiden Beratungshäuser „FROMM – Kanzlei für Unternehmens- und Steuerrecht“ und „Böker & Paul – Kanzlei für Vermögensmanagement“ luden zu einem hoch aktuellen Vortragsabend ein. Etwa 30 interessierte Zuhörer fanden sich trotz der mediterranen Verhältnisse an diesem Abend ein, da die Themenauswahl mit unternehmerischem Mehrwert gespickt war:
Zu Beginn führte Herr Jörg Kienle die Zuhörer durch den Workshop mit der Frage zur Bedeutung des aktuellen Zinsniveaus für Unternehmer. Hierbei stellte er klar, dass die Niedrigzinsphase bei unternehmerischen Kreditengagements nicht so zu Buche schlägt, wie man es vielleicht meinen könnte: Denn die Kreditzinsen richten sich neben der Orientierung am Basiszinssatz vor allem an unternehmerischen Risiken aus. Gerade die Risikolage des Unternehmens wird im Rahmen eines so genannten Ratings durch die Banken festgestellt, so dass nicht selten viel stärker die qualitativen als die quantitativen Kriterien (so genannte Hardfacts) ausschlaggebend sind. Die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens sind für Banken zwar unerlässliche Entscheidungskriterien, aber viel wichtiger sind häufig Fragen zum Management, zur Perspektive des Unternehmens, zum Markt- und zum Branchenumfeld aber auch zu der Frage der vorbereiteten Unternehmensnachfolge. Im Rahmen der Krediterlangung kann durch gezielte Vorbereitung auf das Finanzierungsgespräch eine Optimierung der vorzulegenden Unterlagen, und so regelmäßig eine Optimierung des Kreditengagements erreicht werden, was Herr Kienle eindrucksvoll an einem praktizierten Beispiel dokumentierte: Hier konnte das Haus „Böker & Paul“ einen Zinsvorteil im Rahmen eines Kreditvolumens von 7,3 Mio. EUR in Höhe von 1,355 Mio. EUR für 10 Jahre erreichen.
Im Nachgang zu dieser spannenden Unternehmerseite, richtete Herr Kienle seinen Blick auf die Altersvorsorgethematik des Unternehmers und stellte fest, dass im Umfeld der Niedrigzinsen eine erhebliche Lücke zur Absicherung der Altersversorgung aufreißen kann. Er empfahl unter Nutzung einer Finanzplanung zur Visualisierung der Deckungslücke, rechtzeitige Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere den niedrigen Zinserträgen und den durchschnittlichen Inflationsraten effektiv entgegenzuwirken, und so auch für’s Alter eine ausreichende Versorgung sicherzustellen.
Im Anschluss zum Referat übernahm Herr Dr. Andreas Fromm den Vortrag und wies auf das Problem des niedrigen Zinsniveaus im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens hin. Über Nacht vom 31.12.2014 auf den 01.01.2015 seien Unternehmen im Rahmen der Bewertung des vereinfachten Ertragswertverfahrens um 30 % wertmäßig gewachsen, weil der Steuergesetzgeber bei der (vereinfachten und nach Auffassung des Referenten falschen) Ertragswertfindung auf einen pauschalen Basiszins abstellt (in 2015: 0,99 %). Dies führt dazu, dass Unternehmen erhebliche Werte zugewiesen werden, die sich aus dem durchschnittlichen Vergangenheitsertrag (auch das wurde als fehlerhafter Bewertungsansatz kritisiert) mit einem Faktor von derzeit 18,1 ergeben. War bislang durch die noch bestehende, aber im Änderungsprozess befindliche Betriebsvermögensprivilegierung ein solch hoher Wert immer noch lebbar, da eine 85 %-ige oder 100 %-ige Verschonung für Betriebsvermögen gewählt werden konnte (und auch heute noch kann!), wird diese erhebliche Bewertungsverwerfung, wie sie das vereinfachte Ertragswertverfahren gegenüber ordentlichen Unternehmensbewertungsverfahren vorsieht, in Zukunft von entscheidender Bedeutung sein: Die Betriebsvermögensprivilegierungen nach dem derzeit vorliegenden Regierungsentwurf zur Erbschafsteuer werden deutlich zurückgenommen. Herr Dr. Fromm wies auf einen Beispielsfall hin, bei dem unter dem alten Regime bei einem Vermögenswert von knapp 60 Mio. EUR eine Steuerbelastung von 2 Mio. EUR erreicht werden kann (bei einer Verwaltungsvermögensquote von 30 %!), während nach (zu erwartenden) neuem Erbschaftsteuerbewertungsverfahren bereits eine Steuerlast von 8,5 Mio. EUR droht. Der Rat war eindeutig: Wer heute schon über die Nachfolge ins Unternehmen nachdenken kann, sollte sie auch schnellstmöglich umsetzen, um von den großzügigen Privilegierungen, wie sie das derzeit geltende Erbschaftsteuerrecht vorsieht, maximal zu profitieren, im Beispielsfall also von einer Steuereinsparung in Höhe von etwa 6,5 Mio. EUR. Eine Rückwirkung ist im neuen Erbschaftsteuergesetz – soweit bis heute ersichtlich – nicht zu erwarten.
Im Anschluss daran führte Herr Dr. Fromm die Zuhörer durch die Möglichkeiten der Absicherung des Unternehmensübergebers nach Vermögensübergabe.
Hier wies er insbesondere auf die Möglichkeit von Nießbrauchsgestaltungen hin, die erbschaftsteuerlich vorteilhaft sein können. Auch die Übertragung des Vermögens in Form eines entgeltlichen Vorgangs zeigte Herr Dr. Fromm auf, wies im Vergleich dazu aber auch auf die Möglichkeit der unentgeltlichen Übertragung gegen Versorgungsrente hin, wie sie ebenfalls in verschiedenen Konstellationen empfehlenswert sein kann. Ein weiterer Aspekt der Absicherung kann nach Aussage von Herrn Dr. Fromm auch der Zurückbehalt von wesentlichen und ertragbringenden Vermögenswerten eines Unternehmens sein, was allerdings aus ertragsteuerlicher Sicht langfristig vorbereitet sein muss, um die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden. Herr Dr. Fromm wies auch auf die Möglichkeit der Einrichtung einer Beraterstellung hin, die selbst parallel zur Bezugszeit einer Pensionszusage steuerlich anerkannt werden muss, wobei er zugleich die Problematik des sozialversicherungsrechtlichen Status aufwarf Schließlich führte Herr Dr. Fromm zur favorisierten, aber sicherlich auch komplexen Möglichkeit, über, die Absicherung nach Vermögensübergabe über gesellschaftsrechtliche Strukturen abzubilden, wobei hier insbesondere durch die gesellschaftsvertragliche Privatautonomie hohe Flexibilität erreicht werden kann, und zugleich ein Einfluss im positiven Sinne auf das übergebende Vermögen seitens der Senioren fortgeführt werden kann. Denn nicht selten profitieren die Jungen von den Erfahrungen der Alten, wenn auch die Alten akzeptieren, dass die Jungen in ihrer Entscheidungsfindung frei sein müssen.
Nach einem „heißen“ Ritt durch die vielen Gebiete luden die beiden Veranstalter die Gäste ein, bei kühlen Getränken und hervorragendem Essen noch ein wenig zu verweilen und sich gegenseitig auszutauschen. Die Außentemperaturen waren mittlerweile ob der gebotenen Spannung vergessen.