Am 12.06.2015 fand die Blockveranstaltung zum Internationalen Steuerrecht an der Universität Mainz statt, bei der interessierte Jura-Studenten in einem Kompaktkurs von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Grundstrukturen des internationalen Steuerrechts erläutert bekamen. Herr Dr. Andreas Fromm beschrieb, wie für den unbeschränkt Steuerpflichtigen das sogenannte Welteinkommensprinzip gilt und damit sämtliche Einkünfte weltweit der Steuer zu unterwerfen sind, sollte nicht aufgrund bilateraler Verträge eine Zuordnung der Einkünfte zu dem einen oder zu dem anderen Staat erfolgen. In diesen Fällen ist dann schließlich lediglich über eine Doppelbelastung und entsprechende Anrechnung bzw. Freistellung nachzudenken. Dagegen stellte Herr Dr. Fromm auch die Situation des Steuer-Ausländers vor, der nur dann im Inland mit deutscher Ertragsteuer belastet wird, wenn sich ein entsprechender Anknüpfungspunkt im Inland definieren lässt, also die Einkunftsquelle im Inland festgemacht werden kann.
Mit vielen Beispielen aus der mittelständischen Praxis konnte hier Leben in die eher trockene Materie gebracht werden, um so die Studierenden auf das Examen und das Berufsleben vorzubereiten.